BLV: Neues Informationsschreiben 2025/2 Alterskontrolle bei der Alkoholabgabe im Onlinehandel
Das Lebensmittelgesetz (LMG, SR 817.0) verbietet die Abgabe (Verkauf wie auch kostenlose Abgabe) von alkoholischen Getränken wie Bier und Wein (gegorene Getränke) an Jugendliche unter 16-Jährige, das Alkoholgesetz (AlkG, SR 680) die Abgabe von gebrannten Wassern wie Spirituosen und von Mischgetränken, die solche enthalten, an unter 18-Jährige. Kantone und Verkaufsstellen dürfen auch strengere Regeln anwenden.
Für die Alterskontrolle im Direkthandel und somit für den Jugendschutz spielt das Verkaufspersonal eine zentrale Rolle. Falls Zweifel am Alter der jugendlichen Kundinnen und Kunden bestehen, wird das Alter anhand eines amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Führerschein) überprüft, teils zusätzlich anhand eines technischen Hilfsmittels (z.B. die ID Scan App). Im Onlinehandel herrscht bei Anbieterinnen und Anbietern alkoholischer Getränke aber oft Unsicherheit betreffend ihre Verantwortung bei der Alterskontrolle.
Das vorliegende Informationsschreiben fasst die gesetzlichen Vorgaben für die Abgabe alkoholischer Getränke im Onlinehandel zusammen und stellt mögliche Lösungen für die Alterskontrolle vor.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen