Briefing Letter des BLV: Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln und Lebereffekte
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat am 03.12.2021 einen Briefing Letter bezüglich Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln und Lebereffekte publiziert.
Zusammenfassung des Briefing Letter:
- Lebensmittel mit Hanfextrakten wie «CBD-Öle» liegen in der Schweiz seit einigen Jahren im Trend.
- Die Produktepalette ist breit: Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetikum, eLiquid, Chemikalie wie «Duftöl», Tierarzneimittel und weitere. Je nachdem gelten unterschiedliche Gesetzgebungen mit unterschiedlichen Anforderungen an die Sicherheit.
- Als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnete CBD-Produkte sind unerlaubterweise in Verkehr. Für sie müssen Firmen eine Bewilligung als neuartige Lebensmittel beim BLV oder der EU-Kommission einholen, wozu die Bewertung von Daten zur Sicherheit gehört. Dies ist bisher nicht erfolgt.
- Die gesundheitlichen Risiken von CBD in Lebensmitteln sind ungenügend abgeklärt.
- CBD kann ab gewissen Dosierungen Leberschädigungen beim Mensch verursachen und es gibt Hinweise auf unerwünschte Effekte auf die Fruchtbarkeit bei Labortieren.
- Eine aktuelle Marktuntersuchung der Kantone zeigt, dass viele Hanfprodukte (insbesondere CBD-Öle) unzulässig hohe Gehalte des psychoaktiven Δ-9-Tetrahydrocannabinols (THC) enthalten und mit Effekten zu rechnen ist.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Briefing Letter vom 03.12.2021: Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln und Lebereffekte (pdf)