Broschüre gibt Tipps zur Umsetzung von Ergotherapie auf Distanz
Während der Covid-19-Pandemie untersuchte eine Studie, wie Ergotherapeutinnen und -therapeuten ihre Klienten über digitale Kanäle behandelten. Nun liegt eine Broschüre vor, die aufzeigt, wie diese Form der Therapie auch nach der Pandemie weitergeführt werden könnte.
Als zu Beginn der Corona-Pandemie der Lockdown galt, arbeiteten rund zwei Drittel der Ergotherapeutinnen und -therapeuten in der Schweiz mithilfe von E-Mail, Chat und Videotelefonie mit ihren Klientinnen und Klienten. Doch während die technischen Mittel rasch verfügbar waren, blieben Fragen etwa zur Abrechnung der therapeutischen Leistung unklar. Dies zeigt die Studie «Resources and barriers of health care at a distance», welche die Forschungsstelle Ergotherapie 2020 gemeinsam mit der Forschungsstelle des Institutes für Hebammen der ZHAW durchführte.
Die Wissenslücken betreffend der Umsetzung von Therapie auf Distanz führten 2021 zu einem Folgeprojekt – finanziert durch Innosuisse. Gemeinsam mit dem ErgotherapeutInnen Verband Schweiz (EVS) verfasste die Forschungsstelle Ergotherapie eine digitale Broschüre, die Ergotherapeutinnen und -therapeuten bei der Nutzung digitaler Kanäle in der Therapie unterstützen soll. Die Broschüre, die zwei Teile umfasst, ist auf der Webseite des EVS verfügbar.
Warum? Wann? Wie?
Der erste Teil der Broschüre dreht sich um «praktische Überlegungen». Dabei trugen die Forschenden Informationen zu Fragen nach der Indikation, der Evidenz und praktischen Umsetzung von Therapie auf Distanz zusammen und fügten zahlreiche weiterführende Quellen sowie Beispiele an.
Aktuelle rechtliche Lage
Der zweite Teil befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen – so etwa dem Datenschutz und den Abrechnungsmöglichkeiten. Letztere änderten während der Pandemie wiederholt. Unterdessen hat sich die Lage jedoch geklärt: Seit Anfang 2022 und bis Ende 2023 können über die Invaliden-, Unfall- und Militärversicherungen unter gewissen Bedingungen Behandlungsmassnahmen auf Distanz abgerechnet werden. Diese Bedingungen hält die in der Broschüre erwähnte MTK Ergotherapie-Tarifstruktur (Tabelle 338) fest. Im Geltungsbereich der Krankenversicherung bestehen seit Ende März 2022 hingegen keinerlei Möglichkeiten mehr, Ergotherapie auf räumliche Distanz abzurechnen.
Wie weiter?
Auch wenn die Broschüre von ZHAW und EVS viele Fragen beantwortet, verweist das Dokument darauf, dass die Entwicklungen im Bereich der Therapie auf Distanz längst nicht abgeschlossen sind und wichtige Forschungsfragen offen bleiben. Dennoch ist erfreulich, dass mitunter dank des raschen Handelns von EVS, praktizierenden Ergotherapeutinnen und -therapeuten sowie Forschenden die Ergotherapie als erster nichtärztlicher Beruf über die Invaliden-, Unfall- und Militärversicherungen Behandlungen auf Distanz abrechnen darf – wenn auch vorerst nur befristet.