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BVL: Einstufung von Dehydroepiandrosteron

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen hat eine Stellungnahme zur rechtlichen Einstufung von Erzeugnissen erstellt, die das Prohormon Dehydroepiandrosteron (DHEA, 3β-Hydroxyandrost-5-en-17-on) enthalten.

DHEA ist ein beim Menschen natürlich vorkommendes Steroid und Prohormon. In der Europäischen Union wurde DHEA als Arzneistoff für den Einsatz in einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel zur Hormonersatztherapie für postmenopausale Frauen zugelassen. Auch in Erzeugnissen, die als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden, wird DHEA angeboten. Wie DHEA-haltige Erzeugnisse rechtlich einzustufen sind, ist Gegenstand dieser Stellungnahme.

BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (D)