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EU: «Kontaminantenverordnung» 1881/2006 wird aufgehoben und ersetzt durch Verordnung (EU) 2023/915

In der neuen «Kontaminantenverordnung» sind verschiedene Anpassungen vorgenommen worden und neue Kontaminanten geregelt, u.a. Melamin für flüssige Säuglingsnahrung und Folgenahrung in Übereinstimmung mit Codex-Alimentarius.