EU: «Kontaminantenverordnung» 1881/2006 wird aufgehoben und ersetzt durch Verordnung (EU) 2023/915
In der neuen «Kontaminantenverordnung» sind verschiedene Anpassungen vorgenommen worden und neue Kontaminanten geregelt, u.a. Melamin für flüssige Säuglingsnahrung und Folgenahrung in Übereinstimmung mit Codex-Alimentarius.
Die Verordnung (EU) 2023/915 wird am 25.05.2023 wirksam.