Prostitutionsverbot erhöhte gesundheitliche Risiken der Sexarbeitenden
Die Corona-Massnahmen im Sexgewerbe führten zu finanziellen Problemen und vergrösserten das Machtgefälle. Dies zeigt eine ZHAW-Studie im Kanton Zürich.
Die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Schweiz seit März 2020 hatten einen grossen negativen Einfluss auf das Leben der Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern. Am schwersten wogen die Folgen durch das Arbeitsverbot. Wer trotz Verbot weiterarbeitete, erfuhr eine Machtverschiebung zugunsten der Kunden. Wie eine von der Stiftung für Soziale Arbeit Zürich unterstützte ZHAW-Studie ergab, führte dies zu tiefen Preisen für Dienstleistungen sowie Nötigungen und Gewalt. Interviewt wurden im April 2021 insgesamt 14 Fachpersonen aus Organisationen im Kanton Zürich, die Sexarbeitende betreuen und diese während der Corona-Pandemie unterstützten. Anschliessend befragte das ZHAW-Forschungsteam 11 Sexarbeitende, dabei variierten Geschlecht, Aufenthaltsstatus, Herkunft sowie Art und Form der Sexarbeit wie Strassensexarbeit, Escort oder Bordell.
Massnahmen eher kontraproduktiv
Das Arbeitsverbot wurde landesweit am längsten im Kanton Zürich verhängt, zuerst zwischen dem 17. März 2020 und dem 5. Juni 2020 sowie erneut zwischen dem 8. Dezember 2020 und dem 31. Mai 2021. «Die Massnahmen des Kantons Zürich gegen die Corona-Pandemie im Sexgewerbe machen den Eindruck, als wollte man Prostitutionspolitik mit dem Mittel der Pandemiebekämpfung betreiben anstatt umgekehrt», sagt Studienleiter Michael Herzig vom ZHAW-Departement Soziale Arbeit. Zu einer wesentlichen Reduktion der Infektionen, so Herzig, dürfte aber eher der pandemiebedingte Rückgang der Nachfrage geführt haben und weniger die kantonalen Massnahmen: «Diese beschränkten primär den Handlungsspielraum von Sexarbeitenden.» Punktuell waren die Massnahmen deshalb eher kontraproduktiv, weil sie den finanziellen Druck auf die Sexarbeitenden zusätzlich erhöhten.
Mehr Nötigung, Betrug und Gewalt
Zusätzlich zum finanziellen Druck verschärfte sich die Lebenslage der Sexarbeitenden auch durch Verhaltensänderungen der Freier: Das Arbeitsverbot erhöhte deren Verhandlungsmacht. Die interviewten Sexarbeitenden gaben an, mehr Nötigungs- und Betrugsversuchen ausgesetzt gewesen zu sein als vor der Pandemie. Dazu gehörte insbesondere das Drücken des Preises oder das Verweigern der Bezahlung nach erhaltener Leistung. Ebenso haben Aggressionen und Gewalt laut den Interviewten zugenommen. Ferner mussten mangels Alternativen auch Freier bedient werden, die vor der Pandemie abgelehnt worden wären. Insgesamt wurde die Selbstbestimmung durch das Arbeitsverbot eingeschränkt, schreibt das ZHAW-Forschungsteam in seinem Bericht.
Intransparente Umsetzung
Für die Umsetzung und die Kontrolle der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie waren in der Stadt Zürich sowohl die Stadtpolizei als auch die Kantonspolizei im Einsatz. Wie die Studie ergab, waren der Sanktionenkatalog und die Höhe der Bussen zwischen den Polizeicorps nicht abgesprochen. Gegenüber Betrieben und Sexarbeitenden gab es zudem keine einheitlichen Informationen.
Ein Problem stellte auch die unterschiedliche kantonale Regelung dar, die zu einer Verlagerung des Sexmilieus führte. Letztlich erschwerte der unterschiedliche und intransparente Vollzug der Massnahmen im Kanton Zürich eine konsequente Durchsetzung des Prostitutionsverbots, resümiert das ZHAW-Forschungsteam.
Empfehlung gegen Berufsverbot
«Aufgrund unserer Studie empfehlen wir, in einem ähnlichen Fall kein Berufsverbot auszusprechen», sagt Studienleiter Michael Herzig weiter. «Wie man gesehen hat, überwiegen die negativen Effekte die positiven, insbesondere beim Versuch des Contact-Tracings mittels Registrierung der Kunden.» Es wäre sinnvoller, so Herzig, Massnahmen zu entwickeln, die auf die Situation im Sexgewerbe abgestimmt sind und darum auch umgesetzt werden können. Auch bei den unterstützenden Organisationen mangelte es zuweilen an gegenseitiger Information und Absprachen. Insbesondere hätte man sich arbeitsteilig organisieren und so die vorhandenen Ressourcen gezielter ausschöpfen können.
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Kontakt
Michael Herzig, Dozent, Institut für Sozialmanagement, ZHAW Soziale Arbeit, Tel. 058 934 85 22, E-Mail michael.herzig@zhaw.ch
Regula Freuler, Kommunikation, ZHAW Soziale Arbeit, Tel. 058 934 88 26, E-Mail regula.freuler@zhaw.ch