Einführung der neuen Personalverordnung
Die seit 1. August 2024 gültige Personalverordnung (nPVF) bietet vielfältige Entwicklungsperspektiven und stärkt die ZHAW als Arbeitgeberin.
Nach dem Regierungsratsbeschluss zur neuen Personalverordnung im Juli 2022 begannen an der ZHAW umfangreiche Arbeiten für deren Umsetzung. Die Vorarbeiten und die Ausarbeitung konnten dank der engen Zusammenarbeit mit Vertretenden aller alten Personalkategorien sowie der Hochschulversammlung in einer Form umgesetzt werden, die sowohl die kantonalen Vorgaben – insbesondere die Kostenneutralität – eingehalten hat als auch die Kultur und die Bedürfnisse der ZHAW widerspiegelt. 2024 wurde mit der Überführung der Mitarbeitenden des wissenschaftlichen Personals in die neuen Personalkategorien – Lehr- und Forschungspersonal sowie Professorinnen und Professoren – ein Meilenstein erreicht. Ein weiterer wichtiger Schritt war es, die neuen Regelungen sukzessive in die Systeme, HR-Reglemente und Formulare zu integrieren.
Raum für individuelle Entwicklung
Die neue Personalverordnung eröffnet den Mitarbeitenden in allen Leistungsbereichen vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere mit Qualifikationsstellen wie Assistant Professor Tenure Track und Postdoc-Positionen. Ausserdem ist sie eine wichtige Grundlage für die Überarbeitung von Themen wie Stundenkontingente und individuelle Leistungsvereinbarungen, die 2025 angegangen werden. Die neue Personalverordnung bietet eine gute Basis für die Schaffung von Rahmenbedingungen, in denen sich Mitarbeitende persönlich wie beruflich optimal entfalten können und die die ZHAW auch in Zukunft als attraktive Arbeitgeberin positionieren.