Zulassung Weiterbildung Pflege
Mit dem Äquivalenzverfahren haben Pflegefachpersonen ohne Fachhochschulabschluss Zugang zu unseren Weiterbildungen.
Die Weiterbildungen am Institut für Pflege richten sich an Pflegefachpersonen mit einem Hochschulabschluss oder einem Nachträglichem Titelerwerb (NTE) in Pflege. Pflegefachpersonen mit einem HF-Abschluss oder mit einem altrechtlichen Diplom können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden.
Weiterbildungskurs WBK
Mit einem Weiterbildungskurs (WBK) erlangen Sie kompaktes Fachwissen in einem spezifischen Thema. Für die Weiterbildungskurse bringen Sie ein Diplom in Pflege HF oder einen Bachelorabschluss Pflege mit. Weiterbildungskurse können oft mit weiteren Kursen zu einem Modul ausgebaut werden. Weitere Voraussetzungen sind bei der jeweiligen Kursausschreibung aufgeführt.
Modul
Als Zulassungsvoraussetzung für den Besuch eines einzelnen Moduls wird der Abschluss HF, BSc oder MSc Pflege oder einen Nachträglichen Titelerwerb (NTE) Pflege vorausgesetzt. Zudem werden Englischkenntnisse zum Verstehen von Fachartikeln in englischer Sprache, in der Regel zwei Jahre Berufserfahrung sowie der Zugang zu einem Praxisfeld und die Bereitschaft zur Umsetzung von praktischen Aufgaben vorausgesetzt.
Für diplomierte Pflegefachpersonen HF, die das Modul im Rahmen eines CAS absolvieren, gelten die Zulassungskriterien des jeweiligen CAS.
Certificate of Advanced Studies CAS
Voraussetzung für ein CAS ist ein Hochschulabschluss in Pflege (BSc oder MSc) respektive einen Nachträglichen Titelerwerb (NTE) Pflege. Zudem werden in der Regel zwei Jahre Berufserfahrung, der Zugang zu einem Praxisfeld und die Bereitschaft zur Umsetzung von praktischen Aufgaben vorausgesetzt.
Zulassung für Personen ohne Hochschulabschluss
Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über einen Abschluss einer Höheren Fachschule HF Pflege verfügen. Die Zulassung erfordert zudem den Nachweis der Fähigkeit zum wissenschaftsbasierten Arbeiten. Darüber hinaus sind Englischkenntnisse, um Fachartikel in englischer Sprache zu verstehen sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung notwendig. Ein Zugang zu einem Praxisfeld sowie die Bereitschaft, praktische Aufgaben umzusetzen, werden ebenfalls vorausgesetzt.
Im Rahmen des Äquivalenzverfahrens prüfen wir die Vorbildung sowie die geforderten Bedingungen zur Zulassung. In der Regel ist der folgende Weiterbildungskurs obligatorisch zu absolvieren.
Diploma of Advanced Studies DAS
Mit einem Diploma of Advanced Studies (DAS) erlangen Sie eine vertiefte Fachspezialisierung im gewählten Thema. Voraussetzung für ein DAS ist ein Hochschulabschluss in Pflege (BSc oder MSc) respektive einen Nachträglichen Titelerwerb (NTE) Pflege. Zudem werden in der Regel zwei Jahre Berufserfahrung, der Zugang zu einem Praxisfeld und die Bereitschaft zur Umsetzung von praktischen Aufgaben vorausgesetzt.
Zulassung für Personen ohne Hochschulabschluss
Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über einen Abschluss einer Höheren Fachschule HF Pflege verfügen. Die Zulassung erfordert zudem den Nachweis der Fähigkeit zum wissenschaftsbasierten Arbeiten. Darüber hinaus sind Englischkenntnisse, um Fachartikel in englischer Sprache zu verstehen sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung notwendig. Ein Zugang zu einem Praxisfeld sowie die Bereitschaft, praktische Aufgaben umzusetzen, werden ebenfalls vorausgesetzt.
Im Rahmen des Äquivalenzverfahrens prüfen wir die Vorbildung sowie die geforderten Bedingungen zur Zulassung. In der Regel ist der folgende Weiterbildungskurs obligatorisch zu absolvieren.
Master of Advanced Studies MAS
Der Master of Advanced Studies (MAS) ist eine umfassende Weiterbildung, die neben der Fachspezialisierung zusätzlich Fachführungskompetenzen vermittelt. Voraussetzung für ein MAS ist ein Hochschulabschluss in Pflege (BSc oder MSc) respektive einen Nachträglichen Titelerwerb (NTE) Pflege. Zudem werden in der Regel zwei Jahre Berufserfahrung, der Zugang zu einem Praxisfeld und die Bereitschaft zur Umsetzung von praktischen Aufgaben vorausgesetzt.
Zulassung für Personen ohne Hochschulabschluss
Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über einen Abschluss einer Höheren Fachschule HF Pflege verfügen. Die Zulassung erfordert zudem den Nachweis der Fähigkeit zum wissenschaftsbasierten Arbeiten. Darüber hinaus sind Englischkenntnisse, um Fachartikel in englischer Sprache zu verstehen sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung notwendig. Ein Zugang zu einem Praxisfeld sowie die Bereitschaft, praktische Aufgaben umzusetzen, werden ebenfalls vorausgesetzt.
Im Rahmen des Äquivalenzverfahrens prüfen wir die Vorbildung sowie die geforderten Bedingungen zur Zulassung. In der Regel ist der folgende Weiterbildungskurs obligatorisch zu absolvieren.