Zulassung und Termine Bachelor Gesundheitsförderung und Prävention
«Ich bin überzeugt, dass unsere Gesellschaft von ganzheitlicher Gesundheitsförderung und situationsadäquater Prävention profitiert. Ich möchte unsere Studierenden befähigen, forschungsbasiert, praxisorientiert und interprofessionell die vielseitigen Herausforderungen in der Gesundheitsförderung und Prävention wirkungsvoll zu bewältigen.»
Karin Nordström Studiengangleiterin BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Alle administrativen Informationen für ein Bachelorstudium in Gesundheitsförderung und Prävention auf einen Blick.
Zulassungsbedingungen
Studienanwärter:innen werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität, FH-Abschluss oder gymnasialer Maturität muss eine einjährige Arbeitswelterfahrung nachgewiesen werden, davon 8 Monate in einem dem Fachbereich verwandten Beruf. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A – mindestens 2 Monate), während (Zusatzmodul B) oder im Anschluss (Zusatzmodul C) an das Regelstudium stattfinden.
Detaillierte Informationen zu den Zusatzmodulen finden Sie auf dem Merkblatt Informationen Zusatzmodule BSc Gesundheitsförderung und Prävention.(PDF 153,2 KB)
Absolvierte Ausbildung |
Nachweis Arbeitswelterfahrung |
---|---|
Fachmaturität Gesundheit |
Zusatzmodule A/B/C – erfüllt |
Andere Fachmaturität |
Zusatzmodul A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – angerechnet wird das Praktikum innerhalb der Fachmaturität als 4 Monate an die übrige Arbeitswelt – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden |
Berufsmaturität + |
Zusatzmodul A – angerechnet wird die Berufslehre als 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich Zusatzmodule B/C – angerechnet wird die Berufslehre als 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich – 4 Monate wahlweise im erweiterten Gesundheitsbereich (ausserhalb Berufslehre) oder in der übrigen Arbeitswelt müssen nachgewiesen werden |
Berufsmaturität + |
Zusatzmodul A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – angerechnet wird die Berufslehre als 4 Monate an die übrige Arbeitswelt – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden |
SRK-Diplome / HF-Abschluss im Bereich Gesundheit |
Zusatzmodul A – angerechnet wird das SRK-Diplom/der HF-Abschluss im Gesundheitswesen als 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich Zusatzmodule B/C – angerechnet wird das SRK-Diplom/der HF-Abschluss im Gesundheitswesen als 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich – 4 Monate wahlweise im erweiterten Gesundheitsbereich (ausserhalb SRK-Diplom/FH-Abschluss) oder in der übrigen Arbeitswelt müssen nachgewiesen werden |
HF-Abschluss (oder anderer Tertiär-B-Abschluss) in den übrigen Bereichen |
Zusatzmodule A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – angerechnet wird der HF-Abschluss als 4 Monate in der übrigen Arbeitswelt – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden |
Gymnasiale Maturität |
Zusatzmodule A – 2 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich müssen nachgewiesen werden Zusatzmodule B/C – 6 Monate im erweiterten Gesundheitsbereich sowie weitere 4 Monate wahlweise im erweiterten Gesundheitsbereich oder in der übrigen Arbeitswelt müssen nachgewiesen werden |
Berufslehren ohne Maturität erfüllen die schulische Zulassung nicht. In diesem Fall muss vorgängig eine Maturität / Berufsmaturität absolviert werden (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung).
Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Nachweis/die Nachweise der Arbeitswelterfahrung zum Zeitpunkt des Studienbeginns nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen darf/dürfen. Ansonsten gilt/gelten diese als verjährt - über Ausnahmefälle entscheidet die Studiengangleitung. Fähigkeitszeugnisse verjähren nicht.
Deutsch- und Englischkenntnisse
Beim Eintritt ins Studium benötigen die Studierenden gute Deutsch- und Englischkenntnisse: Englischkenntnisse auf Level B2-C1 europäischer Referenzrahmen (GER). Dies entspricht einem sehr gut abgeschlossenen First-Certificate (Bewertung A) oder einem Certificate of Advanced English (Bewertung C). Deutsch als Muttersprache resp. Deutschkenntnisse auf Niveau C1 für nicht deutschsprachige Bewerber:innen werden vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass Studierende deutsch- und englischsprachige wissenschaftliche Texte (Abstracts, Reports, Case Studies) lesen sowie deutsch- und englischsprachigem Unterricht folgen können.
Erfüllen Studierende die oben aufgeführten Grundanforderungen nicht, so empfehlen wir dringend den Besuch eines Sprachkurses vor dem Studium (Deutsch) und/oder parallel dazu (Englisch).
Anmeldung BSc Gesundheitsförderung und Prävention
Im Anmeldeportal können Sie sich online für den Bachelor in Gesundheitsförderung und Prävention anmelden. Sie werden dabei durch den Anmelde-, Zulassungs- und Immatrikulationsprozess begleitet.
«Ich möchte, dass Jugendliche sich wohl fühlen und Verantwortung übernehmen für sich und ihre Umwelt. Es berührt mich sehr, die strahlenden Gesichter der Jugendlichen nach einer Durchführung eines Workshops zu sehen.»
Annina Brühwiler, Projektleiterin GORILLA Workshops Schtifti Foundation
Filmclip über den Berufsalltag von Annina Brühwiler auf Youtube
Aufnahmeverfahren
Der Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention hat eine Zulassungsbeschränkung von jährlich 66 Studienplätzen. Alle Studieninteressierten nehmen an einer kostenpflichtigen Eignungsabklärung teil. Diese entscheidet über die definitive Zulassung zum Studium.
Eignungsabklärung: schriftlicher Test und mündliches Gespräch
Über die formalen Zulassungsbedingungen hinaus, die für jedes Fachhochschulstudium gelten, ist die Eignung für das Berufsfeld Gesundheitsförderung und Prävention für den Erfolg im Studium und in der Arbeitswelt entscheidend. Für den Studiengang steht eine begrenzte Zahl Studienplätze zur Verfügung.
Aufgrund der Ergebnisse des Eignungsabklärungsverfahrens wird eine Rangfolge aller Interessentinnen und Interessenten erstellt. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden aufgrund dieser Rangfolge vergeben. Es wird eine Warteliste geführt und Studieninteressierte auf der Warteliste können bei Absagen nachrücken. Das Eignungsabklärungsverfahren kann maximal einmal wiederholt werden. Das jeweilige Ergebnis zählt nur für den Studiumsstart im gleichen Jahr.
Eine Teilnahme an den Eignungsprüfungen ist nur mit beglichenen Gebühren möglich.
Sollten Sie bedingt durch eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit einen Nachteilsausgleich für die Eignungsabklärung benötigen, nehmen Sie bis zum Anmeldeschluss für die Eignungsabklärung Kontakt mit der Fachstelle Hindernisfreies Studieren und Arbeiten der ZHAW auf. Bitte melden Sie sich für einen Nachteilsausgleich über folgende Seite an: Link.
Nach der Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen werden diese bezüglich der formalen Zulassungsbedingungen geprüft. Wenn die Unterlagen vollständig und korrekt sind, erfolgt das zweistufige Eignungsabklärungsverfahren.
- Der erste Teil der Eignungsabklärung umfasst eine 90-minütige schriftliche Prüfung, bestehend aus einem Essay zu einem aktuellen gesellschaftlichen Gesundheitsthema. Dieses schreiben Sie vor Ort auf Ihrem eigenen Notebook. Das Ergebnis des ersten Teils entscheidet über die Zulassung zum zweiten Teil.
- Der zweite Teil besteht aus einem 30-minütigen Gespräch, in dem Sozial- und Selbst- sowie insbesondere Kommunikationskompetenzen geprüft werden. Zusätzlich werden die Motivation für und Erwartungen an das Studium besprochen.
Es braucht für die Eignungsabklärung keine besondere Vorbereitung – Details folgen im Einladungsschreiben.
Immatrikulation
Nach bestandener Eignungsabklärung erhalten Sie Ende April/anfangs Mai per E-Mail die Zusage zum Studium. Weitere Informationen und Aufträge zur Immatrikulation folgen in der zweiten Maihälfte ebenfalls per E-Mail.
Mein BSc in Gesundheitsförderung und Prävention
Gebühren / Kosten / Entlöhnung
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 35.– |
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 20.– |
[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.
Zusätzliche Kosten
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Eignungsabklärung (1. Teil CHF 300.–, 2. Teil CHF 300.–) | einmalig | CHF 600.– |
Skriptenpauschale | pro Semester | CHF 35.– |
Lohn Praktika
Der Lohn während dem Praktikum liegt im Ermessen der einzelnen Betriebe und orientiert sich an den Vorgaben der jeweiligen Kantone. Er beträgt in der Regel +/- 1'500.-/Mt. bei 100% Anstellung (Lohnempfehlungen des Branchenverbands OdA G ZH).
Notebook
Für das Studium benötigen Sie ein persönliches Notebook. Dieses ist selbst zu finanzieren.
«Mein Arbeitsalltag ist ein bunter Mix aus Bürotätigkeit und Kontakt, Austausch und Zusammenarbeit mit Lehrpersonen.»
Vanessa Wettstein, Absolventin BSc GP, Koordinatorin Kantonales Netzwerk Gesunde Schulen Schwyz und Uri
Filmclip über den Berufsalltag von Vanessa Wettstein auf Youtube
Termine
Studienjahr 2024/2025
- Anmeldefenster für das Studienjahr 2025/26
27. September 2024 - 15. April 2025 - Anmeldeschluss für Nachteilsausgleich
15. April 2025 - Eignungsabklärung Teil 1 (März - April 2025)
Die Termine finden Sie ab 27. September 2024 auf dem Online-Anmeldeformular. - Eignungsabklärung 2. Teil (März - April 2025)
Der Termin für das Aufnahmegespräch wird durch die ZHAW vereinbart. - Nachreichefrist Zusatzmodule A
31. August 2025 - Studienbeginn
15. September 2025
«Als Leiter der Medizinischen Dienste Basel-Stadt, wo Public-Health-Dienstleistungen von Gefängnismedizin bis zu Gesundheitsförderung in Schulen unter einem Dach planerisch zusammenkommen, sehe ich die Vielfalt des Berufsbildes.»
Thomas Steffen, Präsident Public Health Schweiz, ehem. Kantonsarzt und Leiter der Abteilung Präventiv- und Sozialmedizin des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt
Broschüre Bachelorstudiengänge Gesundheit
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