Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich
Liebe Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
Auf dieser Seite können Sie eine Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich (NTA) stellen, wenn Sie behinderungsbedingt im Studium Nachteile erfahren. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Ihnen grundsätzlich besteht oder Sie sonstige Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an: barrierefrei@zhaw.ch
Studierende mit Behinderungen haben einen rechtlichen Anspruch auf eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderungen führt. Diese unterschiedliche Behandlung kann in Form des Nachteilsausgleichs gewährt werden. Der Nachteilsausgleich gleicht also behinderungsbedingte Nachteile aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Massnahmen des Nachteilsausgleichs können beispielsweise verlängerte Prüfungszeiten sein oder darin bestehen, bestimmte Hilfsmittel oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.
In vier Schritten zum Nachteilsausgleich
1. Gesuch um Nachteilsausgleich
Um einen Nachteilsausgleich geltend zu machen, müssen Sie sich auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich (BSNTA) der ZHAW anmelden.
Ihr Gesuch muss ein klares Begehren inklusive Begründung enthalten. Zusätzlich ist eine Bescheinigung ihrer Behinderung (Attest einer ärztlichen Fachperson oder einer Fachstelle) einzureichen, welche darlegt, inwiefern Ihre Behinderung im Studium zu Nachteilen führt. Idealerweise beschreibt diese Bescheinigung bereits die möglichen erforderlichen Massnahmen, um die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen. Bitte senden Sie uns – sofern vorhanden – die Kopie eines zuvor bezogenen Nachteilsausgleiches.
Wir empfehlen Ihnen, sich hinsichtlich der Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches für ein Beratungsgespräch von der BSNTA beraten zu lassen. Sollten Sie bereits über einen Nachteilsausgleich verfügen (aus früheren Semestern/anderen Studiengängen/anderen Hochschulen), so können Sie bei der Anmeldung auch die Option «ohne Beratung» anwählen. Sie und die Beratungsstelle BSNTA haben bei Bedarf jederzeit die Möglichkeit, doch eine Beratung einzuleiten.
2. Überprüfung durch BSNTA
Anschliessend werden Ihr Gesuch und die Bescheinigungen durch die BSNTA geprüft. Sofern Sie die Option «mit Beratung» angewählt haben, erhalten sie von der BSNTA eine Einladung für das Beratungsgespräch. Die Massnahmen werden von der BSNTA in Zusammenarbeit mit Ihnen und in Rücksprache mit dem Departement erarbeitet.
3. Einreichung Antrag an Departement
Den definitiven Antrag mit der Empfehlung der nachteilsausgleichenden Massnahmen reicht die BSNTA dem entsprechenden Departement mit Kopie an Sie ein.
4. Entscheid und Information
Für den Entscheid ist immer das Departement zuständig, in der Regel die Studiengangleitung. Werden die empfohlenen Massnahmen genehmigt, erhalten Sie vom Departement eine schriftliche Bestätigung über den Entscheid. Im Fall einer Modifikation oder Ablehnung, erhalten Sie eine schriftliche Vorinformation und haben dann drei Möglichkeiten weiter vorzugehen:
- Sie können die Vermittlung der BSNTA in Anspruch nehmen, um mit dem Departement eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die BSNTA kann darauf einen überarbeiteten Antrag einreichen. Sollte auch dem überarbeiteten Antrag nicht entsprochen werden, erhalten Sie vom Departement eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.
- Sie können dem Departement mitteilen, dass mit der angekündigten Modifikation respektive der Ablehnung gemäss Vorinformation einverstanden sind. Dann werden letztere Massnahmen ohne weitere Mitteilung umgesetzt.
- Sie können dem Departement mitteilen, dass Sie am eingereichten Antrag festhalten wollen. Dann entscheidet das Departement in der Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass es Fristen pro Semester für das Einreichen des NTA-Antrages gibt. Diese unterscheiden sich je nach Departement und Geltungsbereich (Zulassung, untersemestrige Leistungsnachweise, Modulendprüfungen etc.). Diese Fristen beziehen sich immer auf den Antrag, welche von der BSNTA dem Departement eingereicht wird und nicht auf die Anmeldung Ihres Gesuchs bei der BSNTA. Die Prüfung ihres Gesuchs, die Beratung mit ihnen und Rücksprachen mit dem Departementen benötigen Zeit. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich und spätestens 3 Wochen vor der angegebenen Frist bei der BSNTA an. Die konkreten Fristen finden Sie jeweils auf der Website und im Intranet der jeweiligen Departemente.
Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten. Wir empfehlen Ihnen das Reglement zu sichten bevor Sie ein Gesuch einreichen. Das Reglement finden Sie hier.
Die Fristen finden Sie auf der jeweiligen Departementsseite:
- Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurswesen
- Departement Gesundheit
- Departement Angewandte Linguistik
- Departement Life Sciences und Facility Management
- Departement Angewandte Psychologie
- Departement Soziale Arbeit
- Departement School of Engineering
- Department School of Management and Law