Informationen zum Nachteilsausgleich
Haben Sie eine Behinderung oder chronische Krankheit und planen ein Studium an der ZHAW School of Engineering aufzunehmen oder studieren bereits? Dann können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen.
Nachteilsausgleich
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):
- Mobilitäts-, Körper oder Sinnesbehinderungen
- Chronischen Erkrankungen (z.B. Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum, Legasthenie etc.)
Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein. Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, füllen Sie auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich das Online-Gesuch aus. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Nachweisen.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Online-Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprache mit den Studiengängen Zeit benötigt. Füllen Sie das Online-Gesuch daher möglichst gleich zu Beginn des Semester und fristgerecht aus, damit genügend Zeit für die Prüfung, Beratung und Erstellung des Antrags für den Studiengang bleibt.
Die verbindlichen Fristen für das Departement T zur Einreichung des Online-Gesuches sind wie folgt:
- Frist für HS: bis Ende KW 42
- Frist für FS: bis Ende KW 11
Wichtiger Hinweis zu den Fristen: Die Prüfung Ihres Gesuchs, die Beratung und die Rücksprache mit dem Departement benötigen Zeit. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor der angegebenen Frist, bei der ZHAW-Beratungsstelle Nachteilsausgleich an.
Kontaktstelle am Departement
Bei Fragen mit direktem Bezug zur ZHAW School of Engineering wenden Sie sich an die Kontaktstelle für Nachteilsausgleich der School of Engineering (nta.engineering@zhaw.ch). Für übergeordnete Fragen und die Beantragung ist die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig (barrierefrei@zhaw.ch).