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E-Governance

Funktion: Betrachtet den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie organisatorische Änderungen in der öffentlichen Verwaltung, um öffentliche Dienstleistungen und demokratische Prozesse für Bürger und Unternehmen zu vereinfachen. Die wichtigsten Funktionen sind in der Schweiz die elektronische und einheitliche Abwicklung des Formular-, Rechnungs- und Meldewesens. Das betrifft AHV/und IV-Abläufe, E-Rechnungen, Austausch und Harmonisierung von Registrierdaten, z.B. von Personen, Unternehmen, Gebäuden und Wohnungen, Finanzdaten usw. In der Schweiz hat der Bundesrat die E-Government-Strategie im Jahr 2007 verabschiedet, und in regelmässigen Abständen modifiziert und weiterentwickelt. Letztmalig im Sommer 2019 für den Zeitraum von 2020 bis 2023.

Vorteile: Die Vorteile für den Bürger sind die bessere Erreichbarkeit der Behörden rund um die Uhr sowie eine Reduktion von Behördengängen und Wartezeiten. Für die Behörde liegt der Vorteil in der technischen Automatisierung vieler Abläufe und der Schaffung freier Kapazitäten für Sonderanfragen. Gleichzeitig soll die Transparenz für den Bürger gefördert werden, und potenzielle Korruption eingedämmt werden. Auf diese Weise ist e-Government auch partizipativ und demokratiefördernd, z.B. bei Abstimmungen und Budgetplanungen. Auch für Unternehmen sollte sich der Aufwand für Anfragen und Behördengänge deutlich reduzieren. Nicht zuletzt können dadurch auch die Kosten der Behörden reduziert werden.

Nachteile: Hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand bei der Implementierung.

Beispiele: E-Governmentstrategie Schweiz