Eingabe löschen

Kopfbereich

Hauptnavigation

School of Engineering

Aufnahmebedingungen

Zulassung

Zulassung mit Berufsmaturität

Zum Studium zugelassen sind Inhaber:innen einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität in Verbindung mit einer mindestens einjährigen beruflichen Grundausbildung in einem dem Studiengang verwandten Beruf.

Sollte diese berufliche Grundausbildung nicht gegeben sein, gibt es zwei Möglichkeiten, um die erforderliche Praxiserfahrung zu erlangen (siehe Praktikumsmöglichkeiten).

Personen mit einer nicht-technischen Berufsmaturität (alle Fachrichtungen ausser TALS) empfehlen wir für sämtliche Bachelorstudiengänge die Belegung von Vorkursen (siehe Pre-College).

Zulassung mit Fachmaturität

Inhaber:innen einer Fachmaturität sind mit einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Fachbereich zugelassen. Sollte die Arbeitswelterfahrung nicht gegeben sein, gibt es zwei Möglichkeiten, um die erforderliche Praxiserfahrung zu erlangen (siehe Praktikumsmöglichkeiten).

Zulassung mit gymnasialer Maturität

Zugelassen sind Inhaber:innen einer gymnasialen Maturität mit einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Bereich. Sollte die Arbeitswelterfahrung nicht gegeben sein, gibt es zwei Möglichkeiten, um die erforderliche Praxiserfahrung zu erlangen (siehe Praktikumsmöglichkeiten).

Zulassung mit Abschluss der Höheren Berufsbildung

Zugelassen sind Absolvent:innen einer Höheren Fachschule mit eidgenössisch anerkanntem Diplom HF und einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Beruf. Sollte die Arbeitswelterfahrung nicht gegeben sein, gibt es zwei Möglichkeiten, um die erforderliche Praxiserfahrung zu erlangen (siehe Praktikumsmöglichkeiten).

Für Absolvent:innen einer HF im Studiengang verwandten Fachgebiet können bis zu 60 ECTS angerechnet werden. Für Abklärungen kontaktieren Sie bitte die Studiengangleitung.

Inhaber:innen eines dem Studiengang verwandten Eidgenössischen Fachausweises (Berufsprüfung) oder Diploms (Höhere Fachprüfung) sind mit einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität zum Studium zugelassen.

Praktikumsmöglichkeiten

Praktikum vor Studienbeginn

Inhaber:innen einer gymnasialen Maturität, einer Berufsmaturität oder Fachmaturität ohne einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Studiengang verwandten Bereich müssen eine berufliche Praxis oder ein Praktikum in einem dem Studiengang verwandten Bereich von mindestens zwölf Monaten Dauer vorweisen.

Merkblatt Praktikum für die Zulassung 

Das Programm Youth2Engineers bietet einen geeigneten Einstieg. Sie absolvieren an der ZHAW School of Engineering ein zweimonatiges Vorpraktikum und anschliessend ein zehnmonatiges Praktikum in einer Firma in einem dem Studiengang verwandten Bereich. Dieses Programm wird in der Summe als 12-monatiges Praktikum für die Zulassung angerechnet. 

Praxisintegriertes Bachelorstudium

Für die Zulassung zum vierjährigen praxisintegrierten Bachelorstudium muss neben der gymnasialen Maturität oder neben einer fachfremden eidgenössische Berufsmatura ein Ausbildungsvertrag (Praktikumsvertrag) mit einem Unternehmen vorgewiesen werden. Alle relevanten Informationen zum Studium und den Partnerunternehmen finden Sie unter den folgenden Links.

Zulassung mit ausländischem Studienberechtigungsausweis

Bewerber:innen mit einem ausländischen Studienberechtigungsausweis (Reifezeugnis) sind zugelassen, wenn die Gleichwertigkeit des Studienberechtigungsausweises gegeben und der Sprachnachweis in Deutsch auf Niveau C1 gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen erfolgt ist. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit ist aufgrund der Einordnung des Studienberechtigungsausweises gemäss folgendem Abkommen (vergleiche Länderliste von Swissuniversities) gegeben (sofern der erforderliche Fächerkatalog erfüllt ist). Die Stellungnahme erfolgt gemäss der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium betreffend Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Studienberechtigungsausweisen (Kap. 4.1.2 ) sowie dem Reglement zur Zulassung, Immatrikulation und Exmatrikulation an der ZHAW (Art. 11) in Bezug auf die bei der Anmeldung erforderlichen Deutschkenntnisse im Niveaubereich C1. Bitte beachten Sie ferner die detaillierten Informationen zur Zulassung und zu den notwendigen Unterlagen unter folgendem Link: Detaillierte Informationen zur Zulassung mit einem ausländischen Studienberechtigungsausweis .

Infotage und Anmeldeschluss Bachelorstudiengänge

Infoveranstaltungen

Anmeldung zum Bachelorstudium