Diskriminierung in Stelleninseraten ? Sara Licci äussert sich im Tages-Anzeiger zu Stellenausschreibungen
Gibt es eine rechtliche Handhabe gegen diskriminierende Stelleninserate? Zu dieser Frage ist Arbeitsrechts-Dozentin Sara Licci von der Tages-Anzeiger Redaktion konsultiert worden.
Im Beitrag vom 9. September 2019 im Tages-Anzeiger dreht sich alles um diskriminierende Merkmale in Stellenausschreibungen. Ist es erlaubt, in Stelleninseraten Jobanforderungen wie «nicht älter als 40 Jahre», «eine/n Nichtraucher/-in» oder «eine Person, die fliessend Mundart spricht» zu erwähnen oder stellt dies einen Verstoss gegen rechtliche Normen dar ?
ZHAW-Dozentin und Arbeitsrechts-Expertin Sara Licci weist im Artikel darauf hin, dass die Ausschreibung von solchen Anforderungen für Stellen in der Privatwirtschaft in der Schweiz nicht verboten sei. Im Unterschied zur EU kenne schweizerisches Privatrecht nämlich kein allgemeines Diskriminierungsverbot. Allerdings könnten solche Ausschreibungen im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens rechtlich relevant werden. Werden Personen aufgrund nicht sachlich begründeter Stellenanforderungen bei der Bewerbung nicht berücksichtigt, kann dies als Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz (Diskriminierung aufgrund des Geschlechts) oder auch gegen das Freizügigkeitsabkommen (Benachteiligung von EU-Bürgern) interpretiert werden. Eine Nichtanstellung, welche die Persönlichkeit verletze, könne rechtswidrig sein, sagt Sara Licci.