Hindernisfreie Hochschule - Studieren und Arbeiten mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
Die ZHAW fördert die Chancengleichheit und Inklusion von Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, berücksichtigt deren Bedürfnisse und baut strukturelle Hindernisse ab.
Die ZHAW orientiert sich an der UN-Behindertenkonvention. Behinderungen sind nicht als individuelles Merkmal zu verstehen, sondern entstehen in der Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und Umweltfaktoren. Bauliche oder digitale Hindernisse, aber auch Rahmenbedingungen, welche sich an Menschen ohne Behinderungen orientieren, führen bei Menschen mit Behinderungen oftmals zu Hürden und Benachteiligungen. Die ZHAW fördert die Gleichstellung auf zwei Ebenen:
- Sie erarbeitet und setzt Massnahmen zum Abbau von strukturellen Hindernissen um.
- Sie bietet Studierenden und Mitarbeitenden individuelle Unterstützung, u.a. mit dem Nachteilsausgleich.
Abbau von strukturellen Hindernissen
Die ZHAW strebt danach, eine hindernisfreie Hochschule zu werden. Strukturelle Hindernisse sollen entsprechend in zentralen Bereichen abgebaut werden.
Bauliche Hindernisfreiheit
Die ZHAW stellt eine hindernisfreie Bauweise beim Neubau aller Hochschulgebäude sicher und ist darum bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich bestehende Hindernisse in den Bestandesbauten sukzessive abzubauen.
Die ZHAW ist an den Standorten Winterthur, Zürich und Wädenswil in mehr als 60 Gebäuden zu Hause. Für Menschen mit Mobilitäts-, Seh- und Hörbehinderungen hat die Stabsstelle Diversity Informationen zur Hindernisfreiheit der wichtigsten ZHAW-Gebäude zusammengetragen. Diese Informationen werden in regelmässigen Abständen aktualisiert.
Hindernisfreie Lehre
Die ZHAW setzt sich für eine diversity-sensible Lehre ohne Hindernisse ein. Gemeint ist damit eine Ausgestaltung der Lehre, welche gleichermassen die Bedürfnisse von Hochschulangehörigen mit und ohne Behinderungen berücksichtigt. Davon profitieren alle Studierenden.
Zur Unterstützung der ZHAW-Dozierenden hat die Stabsstelle Diversity mit dem Zentrum für Innovative Didaktik eine Online-Weiterbildung konzipiert (MOOC). Fachexpert:innen mit verschiedenen Behinderungen vermitteln darin Grundlagen und Handlungsempfehlungen.
MOOC (Massive Open Online Course) der ZHAW zum Thema hindernisfreie Didaktik
Zudem steht allen ZHAW-Dozierenden ein niederschwelliges Beratungsangebot zur Verfügung. Ein Pool von Expert:innen unterstützt bei konkreten Fragen zur Umsetzung eines hindernisfreien Unterrichts. Mehr zum Beratungsangebot «Umsetzung hindernisfreie Didaktik» sowie zu anderen wichtigen Angeboten für Lehrende und Studierende erfahren Sie in diesem Kurzfilm.
Die ZHAW war Leading House im nationalen Projekt Studium und Behinderung. Daraus entstanden ist das Netzwerk Studium und Behinderung, welches die Informations-Website swissuniability betreibt und inzwischen von swissuniversities getragen wird.
Merkblätter von swissuniability zur hindernisfreien Didaktik:
- Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS)(PDF 553,0 KB)
- Menschen mit Autismus/Asperger Syndrom(PDF 562,5 KB)
- Menschen mit Dyslexie/Legasthenie(PDF 560,2 KB)
- Menschen mit Hörbehinderungen(PDF 561,2 KB)
- Menschen mit Mobilitätsbehinderungen(PDF 558,2 KB)
- Menschen mit psychischen Behinderungen(PDF 559,5 KB)
- Menschen mit Sehbehinderungen(PDF 560,2 KB)
Digitale Hindernisfreiheit
Die ZHAW setzt sich für digitale Hindernisfreiheit ein. Webseiten, Plattformen und Dateien der Hochschule sollen so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Verschiedene Organisationseinheiten der ZHAW arbeiten stetig an mehr digitaler Barrierefreiheit für die ZHAW, wie zum Beispiel die Fachgruppe Lehrtechnologien und Didaktik des Ressort Bildung, das ICT-Accessibility Lab oder das LAIC Lab.
Individuelle Unterstützung
Beratung für Studierende und Mitarbeitende
Die ZHAW unterstützt und berät zu studien- oder arbeitsrelevanten Fragen und Vorgehensweisen, die sich im Zusammenhang mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten stellen.
Je nach Thema berät die Stabstelle Diversity Studierende und Mitarbeitende selbst, leitet sie an geeignete interne Stellen weiter oder vermittelt sie an externe Fachstellen.
Bei Bedarf vermittelt die Stabstelle Diversity zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden respektive zwischen Studierenden und Dozierenden/Studiengangleitungen.
Kontakt:
Nachteilsausgleich
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit haben einen rechtlichen Anspruch auf eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderungen führt.
Unter dem Begriff «Behinderungen» werden auch Diagnosen wie eine Aufmerksamkeitsdefizit- /Hyperaktivitätsstörung (ADHS), eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS), eine Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) und psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen verstanden (Aufzählung nicht abschliessend).
Was bedeutet ein Nachteilsausgleich (NTA)?
Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Massnahmen des Nachteilsausgleichs können beispielsweise verlängerte Prüfungszeiten, das Ablegen von Prüfungen in einem separaten, reizreduzierten Raum sein oder darin bestehen, bestimmte Hilfsmittel in Anspruch nehmen zu dürfen.
Beantragung
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, melden Sie sich bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich (BSNTA) auf der Seite «Anmeldung für ein Gesuch auf Nachteilsausgleich» an. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, Abläufen und benötigten Bescheinigungen.
Sollten Sie unsicher sein, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Ihnen grundsätzlich besteht oder Sie sonstige Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an barrierefrei@zhaw.ch.
Reglemente
Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten. Wir empfehlen Ihnen, das Reglement zu sichten bevor Sie ein Gesuch einreichen. Auf der Webseite der ZHAW finden Sie das Reglement auf Deutsch und das Reglement auf English.
Wenn Sie einen Studiengang des Departements Gesundheit absolvieren und Fragen zum Nachteilsausgleich haben, wenden Sie sich bitte direkt an diversity.gesundheit@zhaw.ch
Fristen
Bitte beachten Sie, dass es Fristen pro Semester für das Einreichen eines NTA-Antrages gibt. Diese unterscheiden sich je nach Departement und Geltungsbereich (Zulassung, untersemestrige Leistungsnachweise, Modulendprüfungen etc.). Diese Fristen beziehen sich immer auf den Antrag, welcher von der Beratungsstelle Nachteilsausgleich (BSNTA) dem Departement eingereicht wird und nicht auf die Anmeldung Ihres Gesuchs bei der BSNTA. Die Prüfung Ihres Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprachen mit dem Departement benötigen Zeit. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich und spätestens 3 Wochen vor der angegebenen Frist bei der BSNTA an.
Die Fristen und Kontakte finden Sie auf der jeweiligen Departementsseite:
- Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurswesen
- Departement Gesundheit
- Departement Angewandte Linguistik
- Departement Life Sciences und Facility Management
- Departement Angewandte Psychologie
- Departement Soziale Arbeit
- Departement School of Engineering
- Department School of Management and Law