NTE Nachträglicher Titelerwerb Pflege
Der Nachträgliche Titelerwerb ist neu auch für Pflegefachpersonen möglich.
Per 01.01.2015 trat die Verordnung des Bundes zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) mit der Regelung des NTE für den Bereich Pflege in Kraft. Fachpersonen die über eine altrechtliche Ausbildung verfügen und im Laufe der Jahre mit Nachdiplomkursen weitere Kompetenzen erworben haben, erhalten die Möglichkeit nachträglich einen Bachelorabschluss in Pflege zu beantragen. Die Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Inhaberinnen und Inhaber von altrechtlichen Diplomen zum nachträglichen Titelerwerb berechtigt sind.
Informationen und die Rechtsgrundlage sowie das Merkblatt mit den Modalitäten des Verfahrens NTE und das Gesuchsformular finden Sie auf der Website www.gsk-Titel.ch.
Das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) nimmt nur Gesuche mit dem entsprechenden Gesuchsformular entgegen.
Hintergründe zum NTE - Interview mit Heidi Longerich