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Gesundheit

Mehr Studienplätze für Hebammen, Pflege, Ergo- und Physiotherapie

Der Zürcher Regierungsrat hat die Zulassungsbeschränkungen für die ZHAW-Studiengänge festgelegt und für das Departement Gesundheit die Studienplätze deutlich erhöht: In der Ergotherapie und bei den Hebammen stehen ab Herbstsemester 2020/2021 neu je 90 Studienplätze, bei der Pflege und der Physiotherapie je 150 Studienplätze zur Verfügung.

Wenn im September 2020 das ZHAW-Departement Gesundheit seine Türen im neuen Haus Adeline Favre am Katharina-Sulzer-Platz in Winterthur öffnet, können mehr Studierende als bisher eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf starten. Im Bachelorstudiengang für Ergotherapie (bisher 78) und für Hebammen (bisher 66) stehen ab Herbstsemester 2020/2021 neu je 90 Studienplätze zur Verfügung. Im Bachelor Pflege und Physiotherapie (beide bisher 126) sind es künftig je 150 Studienplätze. Der Zürcher Regierungsrat hat die Anzahl Plätze für die vier Studiengänge erhöht. Unverändert bleibt die Anzahl Studienplätze mit 66 im Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention.

Gefragte Absolventinnen und Absolventen

Die Erhöhung der Studienplätze ist durch das grössere Raumangebot im Haus Adeline Favre möglich. «Dass wir mehr Gesundheitsfachleute ausbilden können, ist ein positives Signal für das Gesundheitswesen mit seinem akuten Personalbedarf», sagt Andreas Gerber-Grote, Direktor am ZHAW-Departement Gesundheit. «Unsere Praxisinstitutionen profitieren von mehr Health Professionals und sind darum bereit, mehr Praktikumsplätze für die zusätzlichen Studierenden anzubieten.»

Bereits auf Herbstsemester 2020/2021 wirksam

Die Erhöhung der Studierendenzahlen bei den Gesundheitsberufen gilt ab sofort und kann bereits auf das Herbstsemester 2020/2021 umgesetzt werden. Anmeldeschluss zum Herbstsemester ist für die Bachelorstudiengänge Hebamme, Ergo- und Physiotherapie am 15. Januar 2020. Für den Studiengang Gesundheitsförderung und Prävention ist Anmeldeschluss am 28. Februar 2020, für die Pflege am 31. März 2020.

Der Beschluss des Zürcher Regierungsrats gilt für drei Studienjahre. Gründe für die Zulassungsbeschränkungen durch den Regierungsrat sind insbesondere eine beschränkte Anzahl von Praktikumsplätzen sowie Studienbedingungen mit erhöhtem Infrastruktur- und Personalbedarf.