Ausbildungskonzept BSc Pflege / BSc Pflege für Diplomierte Pflege HF
Das Ausbildungskonzept des BSc Pflege nennt den Gegenstand der Ausbildung, die Ausbildungsziele, die Studienstufe und den Umfang, umschreibt das Profil der zukünftigen Absolvent:innen und gibt Beispiele zukünftiger Aufgabenfelder an. Zudem umreisst es die erforderlichen Fachgebiete und Praxisbereiche für die Ausbildung sowie Kooperationen.
Jeder Studiengang der ZHAW verfügt über ein fachhochschulspezifisches Ausbildungskonzept (vgl. ZHAW Qualitätsstrategie, S. 7, L1.2).
1 Gegenstand der Ausbildung
Ziel des Studiengangs ist, dass die Studierenden des BSc Pflege die Abschlusskompetenzen erwerben und die Berufsbefähigung erlangen. Der Studiengang genügt nationalen und internationalen Anforderungen, sodass die Absolvent:innen im oben beschriebenen Berufsfeld national und international arbeiten oder ein konsekutives Masterstudium absolvieren können.
1.1 Profil zukünftiger Absolvent:innen und Beispiele zukünftiger Aufgabenfelder
- Im Fokus der Pflege steht der betroffene Mensch mit seiner Familie und deren physische, psychosoziale und spirituelle Bedürfnisse.
- Pflegefachleute pflegen und beraten Patient:innen sowie deren Familien jeden Alters, aus allen sozialen Schichten und aus verschiedenen Kulturen in schwierigen Lebenssituationen.
- Die pflegerische Arbeit basiert auf dem Pflegeprozess. Dabei erheben sie den Gesundheitszustand ihrer Patient:innen systematisch, ganzheitlich und wissenschaftlich fundiert. Sie finden Lösungen für gesundheitliche und pflegerische Herausforderungen und leiten evidenzbasierte pflegerische Interventionen ab.
- Sie unterstützen ihre Patient:innen sowie deren Familien, Strategien im Umgang mit Gesundheit und Krankheit zu entwickeln und in ihren Alltag zu integrieren.
- Sie arbeiten im Behandlungsprozess mit anderen Berufsgruppen interprofessionell zusammen.
- BSc Pflegeabsolvent:innen sind ausgebildet für die patientennahe Versorgung über die gesamte Lebenspanne im stationären und ambulanten Bereich in allen vier Säulen der Gesundheitsversorgung (Prävention, Kuration, Rehabilitation und Palliation).
- Die Webseite und die Broschüre geben umfangreiche Informationen zum Profil zukünftiger Absolventinnen und Absolventen.
1.2 Beispiele zukünftiger Aufgabenfelder
Pflegefachleute arbeiten im Akutspitälern, Institutionen der Langzeitpflege sowie im ambulanten Bereich. Sie sind in der Lage, pflegerische Aufgaben in verschiedenen Fachbereichen und für alle Altersgruppen – Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und alte Menschen – zu übernehmen. Mit entsprechender Berufserfahrung ist eine Fachspezialisierung in der Praxis oder Forschung, eine pädagogische Laufbahn oder die Übernahme einer Führungsfunktion möglich.
Pflegefachpersonen können sich vielfältig spezialisieren, beispielsweise mit einem Master-Studium in Pflege (MSc) die Rolle einer Advanced Practice Nurse, einer Nurse Practitioner oder einer Clinical Nurse Specialist übernehmen oder ein PhD-Programm absolvieren. Zudem bieten sich verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten an wie diverse NDS Nachdiplomstudiengänge, höhere Fachprüfungen auf Tertiärstufe B sowie Weiterbildungsstudiengänge auf Tertiärstufe A (CAS, DAS MAS).
2 Praxisbezug
2.1 Erwartete Entwicklungen in der Praxis und deren Treiber sowie deren Berücksichtigung im Ausbildungsprofil
- Demographische und epidemiologische Entwicklung
Die Menschen in der Schweiz werden immer älter. Niedrige Geburtenraten, eine erhöhte Bevölkerungsalterung sowie die Immigration haben quantitative und qualitative Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Bevölkerung. –> Anstehende Herausforderungen sind Langzeitpflege, Multimorbidität, die Zunahme von nicht übertragbaren Krankheiten bzw. die Umsetzung der NCD-Strategie und die Gesundheitsversorgung von Migrant:innen mit unterschiedlichsten sozio-ökonomischen Voraussetzungen. - Technologischer und digitaler Wandel
Der technologische Fortschritt verbessert die Prävention, Früherkennung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Die Digitalisierung (künstliche Intelligenz) wird die Entscheidungsfindung bei Diagnose, Therapie und allgemeinem Gesundheitsverhalten verändern (z.B. Mobile Health Apps etc.). - Genomik und Personalisierte Medizin
Der Fortschritt in der Genetik ermöglicht individuelle Prognosen, Diagnose-, Präventions- und Therapiemöglichkeiten. Die zielgerichtete Veränderung von Erbgut birgt Chancen und Risiken. - Gesundheit als Megatrend
Gesundheit ist der letzte unbestrittene gesellschaftliche Wert, gute Gesundheit wird zur Norm (Selbstverantwortung), zum Lifestyle und Konsumgut. - Gesundheitskosten und -politik
Eine qualitativ hochstehende Versorgung für alle ist politisches Ziel, muss aber finanzierbar sein. Die ambulante Versorgung wird gegenüber der stationären an Bedeutung gewinnen.
Die Individualisierung der Gesellschaft verstärkt den Wunsch nach Autonomie und Unabhängigkeit bis ins hohe Alter. Dieser Trend, akzentuiert durch die demographische Entwicklung, die steigende Anzahl an chronisch kranken Menschen, die technologische Entwicklung im Gesundheitswesen und E-Health stellt auch die Pflege vor grosse Herausforderungen. Als Bildungsinstitution gilt es, einerseits diese Trends proaktiv im Curriculum abzubilden und andererseits individualisierte Bildungsverläufe anzubieten.
2.2 Vernetzung mit Partnern in Wirtschaft und Arbeitswelt
Durch die Praktikumsmodule ist der Studiengang mit den zentralen Gesundheitsinstitutionen des Kantons Zürich und umliegenden Regionen eng vernetzt (mit mehr als 35 Institutionen bestehen Ausbildungsverträge). Durch den regelmässigen Austausch wird der Praxis-Theorietransfer gewährleistet und werden die Praxispartner:innen in die Curriculumsentwicklung sowie in den Unterricht integriert.
2.3 Fundierung in Forschung und State of the Art der relevanten Fachgebiete
Mitarbeitende bilden sich regelmässig bei internen und externen Veranstaltungen weiter. Der Transfer der Forschungsresultate wird des Weiteren sichergestellt durch die Unterrichtstätigkeit von Mitarbeitenden aus Forschung und Weiterbildung.
3 Studienform
3.1 Einordnung in die grundständige Lehre
Für die Berufsausübung wird ein Bachelor FH vom Gesundheitsberufegesetz verlangt. Für das Erlangen der Berufsbefähigung gibt es auf Tertiär Stufe A keine alternativen Aus- oder Weiterbildungen.
3.2 Studienumfang
Die Regelstudienzeit für das Grundstudium umfasst 180 Credits. Sie sind aufgeteilt in 60 Credits für die Assessmentstufe und 120 Credits für das Hauptstudium. Nach Absolvierung der 180 Credits wird der BSc-Titel (Bachelor of Science ZHAW in Pflege) und die Berufsbefähigung vergeben.
Die Regelstudienzeit für den Studiengang für diplomierte Pflegende HF umfasst 90 Credits, die berufsbegleitend in 4 Semestern erworben werden. Unter Anrechnung von 90 Credits (HF-Abschluss auf Tertiär Stufe B) werden insgesamt 180 Credits erworben und der BSc-Titel (Bachelor of Science ZHAW in Pflege) und die Berufsbefähigung vergeben.
3.3 Weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss des BSc Pflege stehen verschiedenen Weiterbildungsmöglichkeiten oder ein konsekutives Masterstudium in Pflege offen.
4 Aufbau des Curriculums
4.1 Aufbau und Gliederung des Studiengangs
Der Aufbau des Bachelorstudiengangs Pflege entspricht nationalen und internationalen Standards und didaktischen Anforderungen. Das Studium besteht zu 40 Prozent aus Präsenzveranstaltungen und zu rund 60 Prozent aus Selbstlernanteilen. Neben der referatsgestützten Lehre werden Methoden eingesetzt, die selbständiges und handlungsorientiertes Lernen begünstigen (Übungen, Fallarbeit, Projektarbeit, Werkstattunterricht, Simulationen).
- Aufbau des Studiums BSc Pflege Grundstudium
- Aufbau des Studiums BSc Pflege für Diplomierte Pflegende HF
Zusatzmodul nach der Bachelorarbeit: Nach Abschluss des Regelstudiums müssen die Studierenden des grundständigen Bachelorstudiengangs die noch ausstehenden Zusatzmodule leisten, bevor sie den BScN und die Berufsbefähigung erhalten.
4.2 Flexibilisierung
- Das grundständige Bachelorstudium wird als Vollzeitstudium geführt. Über Ausnahmen (beispielsweise bedingt durch Krankheit, Mutterschaft, Spitzensport o.ä.) entscheidet die Studienleitung.
- Der Studiengang für die diplomierten Pflegenden HF wird berufsbegleitend geführt.
4.3 Module: Pflichtmodule und Module mit Wahlmöglichkeiten
Auf dem Studiportal sind die öffentlich zugänglichen Modulbeschreibungen einsehbar:
5 Hochschuldidaktisches Konzept
Das Hochschuldidaktische Konzept orientiert sich am ZHAW Leitbild und am Leitstern des Departements. Ziel ist eine wissens- und kompetenzorientierte Hochschulbildung.
6 Eingangskompetenzen
6.1 Formale Zulassungsvoraussetzungen
Studienanwärter:innen werden zum Studium zugelassen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts erfüllen.
Für das grundständige Studium: Zusätzlich zu Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasialer Maturität muss eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf nachgewiesen werden. Dies beinhaltet für den Bachelorstudiengang Pflege Zusatzmodule von insgesamt 12 Monaten, die vor (Zusatzmodul A = mindestens 2 Monate), während (Zusatzmodul B) oder im Anschluss (Zusatzmodul C) an das Regelstudium stattfinden.
- Zulassungsbedingungen grundständige Pflege
Aufnahmeverfahren
Das Eignungsabklärungsverfahren sichert, dass Bewerber:innen die erforderlichen Eintrittskompetenzen mitbringen.
Für das Studium für diplomierte Pflegende muss ein vom SRK registriertes Diplom in Pflege (HF) nachgewiesen werden.
- Zulassbedingungen diplomierte Pflege
6.2 Zulassungsvoraussetzungen und Studierfähigkeit
- Zum Studium BSc Pflege (grundständige Lehre) wird zugelassen, wer die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und das Eignungsabklärungsverfahren (EAV) erfolgreich durchlaufen hat.
- Zum Studium BSc Pflege für Diplomierte Pflegende wird zugelassen, wer die formalen Zulassungvoraussetzung erfüllt und das Eignungsabklärungsverfahren (EAV) erfolgreich durchlaufen hat.
7 Abschlusskompetenzen und Alignment im Curriculum
7.1 Formulierung der Abschlusskompetenzen
Die Abschlusskompetenzen für den BSc Pflege sind im Gesundheitsberufegesetz GesBG, Kapitel 2 geregelt. Details definiert die Gesundheitsberufekompetenzverordnung in Artikel 2.
- Gesundheitsberufegesetz – Kapitel 2
- Auszug Art 2 Gesundheitsberufekompetenzverordnung
Art. 2 Bachelorstudiengang in Pflege: Absolvent:innen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Pflege müssen fähig sein:
- die Verantwortung für den Pflegeprozess von zu behandelnden Personen aller Altersgruppen zu übernehmen, mit deren Angehörigen zusammenzuarbeiten und den gesamten Pflegeprozess zu koordinieren;
- klinische Untersuchungen sowie Anamnesen durchzuführen und gestützt darauf den Pflegebedarf zu erheben und Pflegediagnosen zu stellen;
- bei Übergängen zwischen verschiedenen Versorgungsangeboten die Versorgungskontinuität zu gewährleisten;
- die zu behandelnden Personen sowie ihre Angehörigen darin zu unterstützen, Funktionseinschränkungen, Behinderungen und Krankheiten vorzubeugen, diese zu überwinden oder damit umzugehen;
- Komplikationen vorzubeugen, sie rechtzeitig zu erkennen und bei ihrem Auftreten geeignete Massnahmen einzuleiten sowie in Notfallsituationen lebenserhaltende Massnahmen zu ergreifen;
- mit zu behandelnden Personen in präventiven, therapeutischen, rehabilitativen oder palliativen Situationen und ihren Angehörigen eine personenzentrierte und fürsorgliche Beziehung gemäss pflegeethischen Prinzipien aufzubauen, die den Pflegeprozess wirksam unterstützt;
- fachlich die Verantwortung für den Pflegeprozess gegenüber Angehörigen der eigenen Berufsgruppe mit anderen Qualifikationen zu übernehmen;
- Forschungsbedarf im Bereich der Pflegepraxis zu erkennen, sich an der Beantwortung von Forschungsfragen zu beteiligen und aufgrund ihrer klinischen Erfahrung die wirkungsvolle Umsetzung der Erkenntnisse in der Pflegepraxis zu fördern;
- das notwendige pflegerische Wissen zu behandelnden Personen sowie Angehörigen der eigenen und anderer Berufsgruppen weiterzugeben, sie bei der Umsetzung anzuleiten und in interprofessionellen Teams die pflegespezifische Sichtweise einzubringen.
7.2 Erläuterung des Alignments von Abschlusskompetenzen und Kompetenzen in den Modulen
Dem Curriculum der Bachelorstudiengänge liegt das Modell CanMEDS 2015 zu Grunde, das die Kompetenzen von Gesundheitsberufen in sieben Rollen bündelt: Expert:in, Kommunikator:in, Teamworker:in, Leader:in, Health Advocate, Scholar sowie Professional. In sämtlichen Modulen werden diese Rollen adressiert.
8 Evaluation
Das Evaluationskonzept für Lehre und Weiterbildung regelt die Evaluationen am Departement Gesundheit.
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