Informationen zum Nachteilsausgleich in der Weiterbildung
Weiterbildungteilnehmer:innen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten haben einen rechtlichen Anspruch auf eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung in Bezug auf die Weiterbildung mit Personen ohne Behinderungen führt. Diese unterschiedliche Behandlung kann in Form eines Nachteilsausgleichs (NTA) gewährt werden. Der Nachteilsausgleich gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus, mit dem Ziel, eine chancengleiche Weiterbildung zu ermöglichen. Massnahmen des Nachteilsausgleichs können beispielsweise verlängerte Fristen sein oder darin bestehen, bestimmte Hilfsmittel oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.
Nachteilsausgleich beantragen
Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, melden Sie sich bitte direkt via Mail bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW: barrierefrei@zhaw.ch
Sollten Sie unsicher sein, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Ihnen grundsätzlich besteht, oder wenn Sie sonstige Fragen zum Thema haben, können Sie sich ebenfalls bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich melden und sich beraten lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW für Prüfung Ihres Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprachen mit dem Departement einige Zeit benötigt. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW.
Reglement
Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten.