4. Winterthurer Tagung zum öffentlichen Wirtschaftsrecht
Standortwahl und Energiewende
Die vierte Winterthurer Tagung zum öffentlichen Wirtschaftsrecht befasste sich mit der Standortwahl von Energieunternehmen. Im Rahmen der «Energiestrategie 2050» ist ein enormer Ausbau der erneuerbaren Energie geplant, insbesondere von Wasserkraft, Windkraft und Sonnenenergie. Dies bedarf grossflächiger Anlagen mit entsprechendem Raumbedarf.
Derartige Anlagen stehen oft im Konflikt mit raum- und umweltrechtlichen Schutzinteressen. Sollen erneuerbare Energien tatsächlich in diesem Ausmass gefördert werden, gilt es, die verschiedenen, sich teilweise entgegenstehenden Interessen zu berücksichtigen und die Zielkonflikte transparent und unter gleichberechtigter Abwägung aller Ansprüche zu lösen. Mit Blick auf die vielfältigen Probleme, die sich bei der Standortwahl stellen, ging die Tagung der Frage nach, wie Interessenkonflikte sinnvoll gelöst werden können, damit grössere Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien gebaut werden können.
Nach einer kurzen Einführung von René Wiederkehr, Zentrum für Öffentliches Wirtschaftsrecht, erläuterte Heinz Aemisegger, a. Bundesrichter, Rechtskonsulent bei Wenger Plattner Rechtsanwälte Zürich, die neuere bundesgerichtliche zur Standortwahl von Energieunternehmen. Peter Hettich, Professor an der Uni St.Gallen für öffentliches Wirtschaftsrecht mit Berücksichtigung des Bau-, Planungs- und Umweltrechts, umschrieb und erklärte die raumplanungsrechtlichen Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen näher, womit für genügend Gesprächsstoff in der nachfolgenden Pause gedient war. Danach referierte Martin Looser, Rechtsanwalt bei ettlersuter Rechtsanwälte Zürich, über die umweltrechtlichen Anforderungen solcher Anlagen bzw. deren Standort. Abschliessend stellte Leonhard Zwiauer, Koordination Planung Energie und Raum am Bundesamt für Raumentwicklung, stellte das Windenergiekonzept des Bundes vor.