Tagung zum Energie- und Nachhaltigkeitsrecht
Grenzen der Regulierung
Im Energierecht dienen staatliche Regulierungen traditionell der technischen Sicherheit sowie der Versorgungssicherheit. Mit dem Energieartikel in der Bundesverfassung, dem ersten Liberalisierungsschritt im Strommarkt in den 2000er Jahren und spätestens seit der Energiestrategie 2050 sind die energiepolitischen Zielsetzungen massgeblich erweitert worden: Der Staat setzt auch umweltpolitische Vorgaben, fördert neue Technologien und beeinflusst Märkte. Mit der politisch angestrebten Transformation soll ein fundamentaler technischer, ökonomischer und sozialer Wandel erreicht werden.