Tagung zum Recht des Heimatschutzes und der Denkmalpflege
Ästhetik
«Wir konservieren ein Denkmal nicht, weil wir es für schön halten sondern weil es ein Stück unseres nationalen Daseins ist», schrieb Dehio im Jahr 1905. In der modernen Denkmalpflege wird derweilen ein immanentes Bedürfnis nach Ästhetik, ja sogar ein «Ästhetisierungsschub» (Lipp) ausgemacht. Was hat die Ästhetik in der heutigen Denkmalpflege zu suchen? Inwiefern äussert sich diese Frage im Recht der Denkmalpflege? Was bedeutet sie konkret im Rahmen der Abklärung von Schutzobjekten, für die rechtlich gebotene Rücksichtnahme z.B. auf Nachbarbauten und für die Arbeit von Kommissionen und Jurys? Wie unterscheiden sich die diesbezüglichen Sichtweisen von Architekten, Eigentümern und Behörden? An der Tagung gehen die Referentinnen und Referenten diesen Fragen nach und stellen sich der anschliessenden Diskussion mit dem Publikum.