Tagung zum Recht des Heimatschutzes und der Denkmalpflege
Inventare
Inventare im Natur- und Heimatschutz variieren in ihrer Ausgestaltung und Rechtswirkung. Gemeinsam ist ihnen, dass sie eine fachlich eruierte Auswahl an Schutzobjekten festhalten und – zukunftsgerichtet – als eine Grundlage zur Beurteilung zukünftiger Bauprojekte dienen. Infolge ihrer erheblichen präjudizierenden Bedeutung rückten Inventare regelmässig ins Kreuzfeuer der Interessen von Eigentümern, Politik, Heimatschutz und Denkmalpflege. «Käseglocke» auf der einen Seite und «Alibi-Inventare» oder «Massenentlassungen» auf der anderen Seite sind typische Kampfbegriffe. Wozu dienen Inventare, wie sind sie zu erstellen und welche wissenschaftlichen, rechtlichen und politischen Auswirkungen ziehen sie nach sich? An der Tagung gehen die Referentinnen und Referenten diesen Interessenkollisionen auf den Grund.