Tagung zum Recht des Heimatschutzes und der Denkmalpflege
Unterschutzstellung
Mit der Unterschutzstellung soll ein Denkmal vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zugleich wird das Eigentum eingeschränkt, was insbesondere zu Entschädigungen führen kann. Wann ist eine Unterschutzstellung gerechtfertigt, wie hat sie zu erfolgen, damit sie ihren Zweck – den dauernden Erhalt des Denkmals – erreicht und wie ist mit politischen Stolpersteinen umzugehen? Die halbtägige Veranstaltung ging diesen Fragen aus einer interdisziplinären Sicht nach.