«Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch», 79. Forschungslunch der ABL
Die Mitarbeitenden der Abteilung Business Law (ABL) forschen und lehren zur gesamten Palette juristischer Themen mit Fokus auf angewandtem Recht und Wirtschaftsrecht. Seit mehr als 10 Jahren gibt die ABL regelmässig im Rahmen eines Lunches Einblick in die Projekte und Ergebnisse ihrer Forschung.
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch
Womit müssen wir nach neuem Recht und aktueller Rechtsprechung rechnen?
Wer wissen will, wo welche Daten über die eigene Person gespeichert sind, hat Anspruch darüber Auskunft zu erhalten. Das neue Datenschutzrecht in der EU und in der Schweiz hat dieses Recht für Einzelpersonen gestärkt. Für Unternehmen, Behörden und auch Hochschulen ist dies auf der anderen Seite aber eine Herausforderung. Sie müssen sich auf die verstärkte Geltendmachung dieses Rechts einstellen. Indirekt wirkt sich dieser Auskunftsanspruch auf die Durchsetzung von privat- und arbeitsrechtlichen Ansprüchen aus.
RA Marcel Griesinger vom Zentrum für Wettbewerbs- und Handelsrecht hat sein aktuelles Projekt, die «Darstellung des gesetzlichen Auskunftsanspruchs und Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung» vorgestellt. Nach einer kurzen Einführung in das neue Recht hat er einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung gegeben.
Datum
Von: 8. Mai 2019, 12.00 Uhr
Veranstalter
ZHAW Zentrum für Sozialrecht
Gertrudstrasse 15
8401
Winterthur
+41 58 934 76 63
info.zsr@zhaw.ch
ZHAW Zentrum für Sozialrecht