«Schweizer Restschuldbefreiung? Nach deutschem Vorbild?», 81. Forschungslunch der ABL
Die Mitarbeitenden der Abteilung Business Law (ABL) forschen und lehren zur gesamten Palette juristischer Themen mit Fokus auf angewandtem Recht und Wirtschaftsrecht. Seit mehr als 10 Jahren gibt die ABL regelmässig im Rahmen eines Lunches Einblick in die Projekte und Ergebnisse ihrer Forschung.
Schweizer Restschuldbefreiung? Nach deutschem Vorbild?
Nach einer Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs resultieren in der Regel Verlustscheine. Gestützt auf diese können Schuldner für die Restforderungen während 20 Jahren immer wieder neu betrieben werden. Weil diese zwanzigjährige Verjährungsfrist der Verlustscheinforderungen durch jede Betreibung neu zu laufen beginnt, können natürliche Personen z.T. lebenslänglich von ihren Gläubigern bedrängt werden.
Deutschland kennt seit 1999 das Institut der Restschuldbefreiung: Der redliche Schuldner kann nach einem Insolvenzverfahren unter bestimmten Voraussetzungen von den nicht getilgten Forderungen, den sog. Restschulden, befreit werden. Ist das deutsche Modell ein gutes Vorbild für die Schweiz? Wie könnte das aussehen?
Prof. Dörte Busch von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (eine Partnerhochschule der ZHAW) haben die deutsche Restschuldbefreiung vorgestellt. Fabiana Theus Simoni, Dozentin am Zentrum für Unternehmens- und Steuerrecht der ZHAW hat aufgezeigt, wie eine mögliche Umsetzung in der Schweiz erfolgen könnte.
Datum
Von: 5. September 2019, 12.00 Uhr
Veranstalter
ZHAW Zentrum für Sozialrecht
Gertrudstrasse 15
8401
Winterthur
+41 58 934 76 63
info.zsr@zhaw.ch
ZHAW Zentrum für Sozialrecht