«Psychiatrische Begutachtung von Beschuldigten in Anwesenheit der Verteidigung?», 84. Forschungslunch der ABL
Die Mitarbeitenden der Abteilung Business Law (ABL) forschen und lehren zur gesamten Palette juristischer Themen mit Fokus auf angewandtem Recht und Wirtschaftsrecht. Seit mehr als 10 Jahren gibt die ABL regelmässig im Rahmen eines Lunches Einblick in die Projekte und Ergebnisse ihrer Forschung.
Psychiatrische Begutachtung von Beschuldigten in Anwesenheit der Verteidigung?
Psychiatrische Gutachten spielen in Strafverfahren eine wichtige Rolle, sei es bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit oder bei Prognosen.
Darf die Verteidigung am Explorationsgespräch mit der beschuldigten Person teilnehmen? Die bundesgerichtliche Antwort lautet seit jeher: Nein. Grundsätzlich sollen bei psychiatrischen Begutachtungen von Beschuldigten deren Anwältinnen und Anwälte nicht anwesend sein.
Thierry Urwyler, der zu diesem Thema dissertiert hat, analysierte den juristischen Status quo kritisch und kam zum Ergebnis, dass unter den bestehenden verfahrensrechtlichen Bedingungen kein faires Verfahren im Sinne der EMRK gewährleistet ist. Überprüfbarkeit des Sachverständigenbeweises sowie die Wahrung der Rechte der beschuldigten Person erfordern eine audiovisuelle Aufzeichnung des Explorationsgesprächs sowie ein Teilnahmerecht der Verteidigung.
Datum
Von: 5. Dezember 2019, 12.00 Uhr
Veranstalter
ZHAW Zentrum für Sozialrecht
Gertrudstrasse 15
8401
Winterthur
+41 58 934 76 63
info.zsr@zhaw.ch
ZHAW Zentrum für Sozialrecht