«Der unabdingbare Erbanteil als steuerliches Planungsproblem», 89. Forschungslunch der ABL
Die Mitarbeitenden der Abteilung Business Law (ABL) forschen und lehren zur gesamten Palette juristischer Themen mit Fokus auf angewandtem Recht und Wirtschaftsrecht. Seit mehr als 10 Jahren gibt die ABL regelmässig im Rahmen eines Lunches Einblick in die Projekte und Ergebnisse ihrer Forschung.

Der «unabdingbare Erbanteil» als steuerliches Planungsproblem
Im Rahmen der aktuellen Reform des Erbrechts soll den seit Einführung im Jahr 1912 veränderten Lebensrealitäten Rechnung getragen und u.a. das Pflichtteilsrecht, das auf einem traditionellen Familienbild beruht, deutlich reduziert werden. Dem Erblasser/Schenker soll dadurch mehr Freiraum bei der individuellen Zuteilung seines Vermögens eingeräumt werden, damit auch Beteiligten ausserhalb der üblichen Pflichtteilberechtigten in befriedigendem Umfang Vermögen zugeteilt werden kann.
Doch nicht nur das Pflichtteilsrecht beschränkt den Gestaltungsspielraum des Erblassers/Schenkers bei Verfügungen über sein Vermögen: Unterliegt eine unentgeltliche Zuwendung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, partizipieren die zuständigen Kantone und Gemeinden unweigerlich als «Quasi-Erben» am übergehenden Vermögen. Dadurch werden nicht nur die individuell übertragbaren Vermögenswerte geschmälert – durch die bestehende Besteuerungssystematik können auch die jeweils zugedachten Erbanteile der bedachten Vermögensnachfolger beeinflusst werden. Übliche quotale Erbzuteilungen laufen daher Gefahr, de facto nicht im Sinne des verfügenden Vermögensinhabers umgesetzt zu werden.
Jens Hanebrink, Dozent am Zentrum für Unternehmens- und Steuerrecht, hat ein häufig nur unzureichend beachtetes Problem bei der unentgeltlichen Vermögensnachfolge illustriert und potentielle Lösungsansätze aufgezeigt, um ggf. unbeabsichtigte Rechtsfolgen im Sinne des Vermögensinhabers zu modifizieren.
Datum
Von: 11. November 2020, 12.00 Uhr
Veranstalter
ZHAW Zentrum für Sozialrecht
Gertrudstrasse 15
8401
Winterthur
+41 58 934 76 63
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