«Datenschutz in der Arbeitsmedizin», 90. Forschungslunch der ABL
Die Mitarbeitenden der Abteilung Business Law (ABL) forschen und lehren zur gesamten Palette juristischer Themen mit Fokus auf angewandtem Recht und Wirtschaftsrecht. Seit mehr als 10 Jahren gibt die ABL regelmässig im Rahmen eines Lunches Einblick in die Projekte und Ergebnisse ihrer Forschung.
Datenschutz in der Arbeitsmedizin
Wird eine ärztliche Dienstleistung im Kontext eines Arbeitsverhältnisses erbracht, bewegen wir uns im vielschichtigen Bereich der Arbeitsmedizin. Die rechtliche Ausgangslage ist herausfordernd: Die Arbeitsmedizinerin muss bei der Datenbekanntgabe strafrechtliche (Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB), arbeitsrechtliche (Art. 328b OR) und datenschutzrechtliche Vorgaben (DSG) einhalten. Der Arbeitsmedizinerin kommt geradezu eine Filterfunktion zu.
Das Referat hat anhand eines typischen Praxisbeispiels aus dem Unfallversicherungsrecht die datenschutzrechtlichen Herausforderungen der Arbeitsmedizin beleuchtet. Im Zentrum stand die Arbeitsmedizinerin, die sich mit Vorgaben aus verschiedenen Rechtsgebieten konfrontiert gesehen hatte. Aus aktuellem Anlass wurden anhand eines fiktiven Beispiels die Datenflüsse im Kontext des Coronavirus thematisiert. Dabei wurde auf die Arbeitnehmerin fokussiert und aufgezeigt, inwieweit sich Datenschutz als funktionierender Diskriminierungsschutz eignet.
Marc Wohlwend, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am ZSR mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Doktorand im Doktoratsprogramm Biomedical Ethics and Law der Universität Zürich.
Datum
Von: 20. Januar 2021, 12.00 Uhr
Veranstalter
ZHAW Zentrum für Sozialrecht
Gertrudstrasse 15
8401
Winterthur
+41 58 934 76 63
info.zsr@zhaw.ch
ZHAW Zentrum für Sozialrecht