«Rechtsverzögerungen im Sozialversicherungsverfahren», 94. Forschungslunch der ABL
Die Mitarbeitenden der Abteilung Business Law (ABL) forschen und lehren zur gesamten Palette juristischer Themen mit Fokus auf angewandtem Recht und Wirtschaftsrecht. Seit mehr als 10 Jahren gibt die ABL regelmässig im Rahmen eines Lunches Einblick in die Projekte und Ergebnisse ihrer Forschung.
Rechtsverzögerungen im Sozialversicherungsverfahren
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) normiert neben anderen Verfahrensrechten den Anspruch auf Verhandlung und Entscheidung des Streitgegenstandes innerhalb einer angemessenen Frist (sog. Beschleunigungsgebot): Staatliche Rechtspflegeorgane sind dazu angehalten, Verfahren innert einer angemessenen Frist zu erledigen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechten (EGMR) gilt dies insbesondere für Entscheidungen über Rentenansprüche.
Sozialversicherungsverfahren dauern in der Praxis oft mehrere Jahre. Verfahrensdauern von sieben Jahren und mehr sind keine Seltenheit, was in Konflikt mit dem Beschleunigungsgebot der EMRK kommen kann. Ursache sind meist komplexe Sachverhaltsabklärungen und zeitaufwendige Verfahren über mehrere Instanzen hinweg. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die Einholung eines medizinischen Gutachtens im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (Art. 43 Abs. 1 ATSG) grundsätzlich keine unzulässige Rechtsverzögerung darstellt. Der EGMR legt dagegen einen strengeren Massstab an.
Im vorliegenden Referat stellte Dr. iur. Marco Weiss, Lehrbeauftragter an der ZHAW, einerseits die Problematik der Rechtsverzögerungen im Sozialversicherungsverfahren vor, andererseits wurden Lösungsmöglichkeiten und strategische Prozessentscheidungen aufgezeigt, um unnötige Rechtsverzögerungen verhindern und zu sanktionieren.
Datum
Von: 10. Juni 2021, 12.00 Uhr
Veranstalter
ZHAW Zentrum für Sozialrecht
Gertrudstrasse 15
8401
Winterthur
+41 58 934 76 63
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ZHAW Zentrum für Sozialrecht