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Burnout als Berufskrankheit

Im Gesetz existieren sehr hohe Hürden für die Anerkennung eines Burnouts als Berufskrankheit - ein Gastkommentar von Sabine Steiger-Sackmann in der NZZ

Ständige Erreichbarkeit, hohe Arbeitsdichte, starke emotionale Beanspruchung fordern ihren Tribut. Daher stellt sich die Frage, ob Erkrankungen aufgrund von psychosozialen Arbeitsbelastungen als Berufskrankheit anerkannt werden sollten, schreibt Sabine Steiger-Sackmann, Stv. Leiterin am Zentrum für Sozialrecht.

Dies hätte zur Folge, dass Unfallversicherungen Leistungen für Behandlung und Erwerbsausfall übernehmen müssten. Zudem könnten die Präventionszuschläge auf den Prämien zur Verhütung der heutigen Arbeitsbelastungen eingesetzt werden. Kurzfristig wäre aber zu empfehlen, dass die Kantone die bestehenden Rechtsgrundlagen für Prävention am Arbeitsplatz wirksam umsetzen, was sie bisher vernachlässigen.

Zum Beitrag in der NZZ vom 21. Mai 2019
(PDF 103,9 KB)