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Das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Philipp Egli als Ratgeber in der Luzerner Zeitung

Wenn Angestellte ihre Stelle kündigen, kann es vorkommen, dass Vorgesetzte damit drohen, kein Arbeitszeugnis auszustellen. Philipp Egli gibt in der Luzerner Zeitung zu rechtlichen Fragen rund um das Arbeitszeugnis Rat.

Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. In der Praxis wird mitunter versucht, das Arbeitszeugnis als "Druckmittel" einzusetzen. Lesen Sie mehr dazu im Beitrag zur Frage "Muss der Chef mir ein Arbeitszeugnis ausstellen ?".

Zum Online-Beitrag in der Luzerner Zeitung vom 17. September 2019