"Wer drei Kollegen hat, kann nicht invalid sein" Kommentar zum Bundesgerichtsurteil 8C_703/2018
Philipp Egli und Eva Slavik vom Zentrum für Sozialrecht kommentieren in einem Beitrag in der SZS ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichts. Sie kritisieren das Urteil als Beispiel für eine Rechtsanwendung, die im Widerspruch zur gutachterlichen Einschätzung steht.
"... Gerade im hier diskutierten Fall zeigt sich, dass es schlicht tatsachenwidrig ist, wenn die Rechtsanwendenden anhand der Konsistenzkriterien eine «freihändige» Arbeitsfähigkeitsbeurteilung vornehmen und von einem Freundeskreis mit drei Kollegen, Kontakten mit der Familie und von einem überdurchschnittlichen Bildungsniveau trotz nachgewiesener chronifizierter depressiver Störung auf eine volle Leistungsfähigkeit im Beruf eines Journalisten schliessen. ..."
Dies ein Auszug aus dem Beitrag von Philipp Egli und Eva Slavik. Lesen Sie den ganzen Kommentar jetzt auf der Website der Schweizerischen Zeitschrift für Sozialversicherung und Berufliche Vorsorge (SZS), welche den Kommentar im open-access zur Verfügung stellt.