Studie zur Regulierung der Sharing Economy in der Schweiz publiziert
Die ZHAW School of Management and Law und Deloitte haben eine Studie zur Sharing Economy publiziert. Im Kern steht die Frage, welche Regulierungen für entsprechende Unternehmen nötig sind. Die Autoren machen zwei rechtliche Problemfelder aus.
Trotz unbestrittener Vorteile der Sharing Economy wächst der Widerstand. Der Erfolg von Plattformen wie Airbnb oder Uber hat dazu geführt, dass konkurrierende Unternehmen der «traditionellen» Wirtschaft unter Druck geraten sind. Sie monieren, Anbieter und Plattformbetreiber der Sharing Economy würden Vorschriften unterwandern und müssten denselben Regulierungen unterstellt oder gar verboten werden. Eine Studie, die Andreas Abegg für die ZHAW School of Management and Law zusammen mit Ökonomen von Deloitte verfasst hat, kommt zum Schluss, dass die Regulierung der Sharing Economy in zwei Bereichen problematisch ist; dem sozialen Privatrecht und dem öffentlich-rechtlichen Regulierungsrecht.
Einfach zu handhabende soziale Absicherung
Das Privatrecht, gestützt auf das Prinzip der Vertragsfreiheit, zeichnet sich durch grosse Flexibilität aus, womit es sich zuverlässig und dynamisch auf neue Anforderungen einstellen kann. Dies wird bei der Sharing Economy nicht anders sein. Anlass zur Sorge bereiten hingegen die sozialen Normen des Vertragsrechts – zum Schutz von Arbeitnehmern, Mietern und in jüngerer Zeit auch Konsumenten. Denn die vom sozialen Vertragsrecht vorausgesetzten Dichotomien – z.B. stark und schwach sowie Gewerbe und Privat – bestehen in der Sharing Economy oft nicht so, wie sie bisherige Regelungen vorausgesetzt haben. Folglich kann eine Regelung durch neue ökonomische Realitäten überholt sein. Gesetzgeber und Gerichte haben dies zu berücksichtigen. Eine minimale und einfach zu handhabende soziale Absicherung ist somit einer übereilten Ausweitung des sozialen Vertragsrechts vorzuziehen.
Zweckentfremdung des Strafrechts
Verschiedene Probleme der «traditionellen» Wirtschaft, die bislang gesetzlich reguliert wurden, werden in der Sharing Economy durch Monitoring-Systeme aufgefangen. Damit können bisherige Regelungen ihre Erforderlichkeit und Legitimation verlieren. Allerdings ist diese Art von Selbstregulierung mit Blick auf die Erfahrungen im Finanzmarktrecht kritisch zu prüfen. Die Frage, wie weit die Regulierungen der Offline-Welt zur Sharing Economy passen, wurde vom Gesetzgeber bislang kaum behandelt. Das ist insofern folgerichtig, als neuartige ökonomische Phänomene zunächst beobachtet und erst gestützt auf gesicherte Erkenntnisse reguliert werden sollten. Problematisch ist indes, dass die Staatsverwaltung und speziell die Polizei diese Diskussion zuweilen anstelle des Gesetzgebers führen, indem sie bestehende Regulierungen mit strafrechtlichen Mitteln bei den «Kleinen», den Leistungsanbietern, durchsetzen. Das Strafrecht, eigentlich ultima ratio, wird so zweckentfremdet, und die Regulierungsdiskussion auf dem Rücken jener ausgetragen, die versuchen, sich im neuen Sharing-Markt eine Existenz aufzubauen.
Download der Studie.(PDF 4,4 MB)
Kontakt: Andreas Abegg, Zentrum für Öffentliches Wirtschaftsrecht