Tagung zum Recht des Heimatschutzes und der Denkmalpflege
Das Denkmalgutachten
Das denkmalkundliche Gutachten, oder kurz: Denkmalgutachten, liefert wesentliche Entscheidungsgrundlagen für die Stadtplanung, die Denkmalpflege, den Heimatschutzverband, den Investor, den Architekten usw. Es führt den Beweis, ob und inwiefern einem Objekt die Denkmaleigenschaft zukommt. Damit dokumentiert es einerseits die Legitimation der Denkmalpflege. Andererseits wird es in verwaltungsrechtlichen Verfahren zum Spielball widerstreitender Interessen, und im politischen Planungsprozess verdampft es regelmässig in wenig transparenten Entscheidungen gegen oft hochrangige Denkmäler. An der Tagung gehen die Referenten der Frage nach, wie Gutachten Denkmaleigenschaften zu begründen vermögen, was sie für die einzelnen Akteure leisten und welche Bedeutung sie im Recht erhalten.