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School of Management and Law

Die Schatten-IT auf dem Privatcomputer

Mitarbeitende nutzen KI-Tools ohne das Wissen ihrer Vorgesetzten und bauen so eine parallele Tech-Welt auf. Das birgt enorme Risiken für Firmen. Was die Schatten-IT für Firmen bedeutet, erklärt ZHAW-Dozentin und Arbeitsrechtsexpertin Nicole Vögeli Galli im Interview mit der Handelszeitung.

Welche Risiken bestehen arbeitsrechtlich, wenn Angestellte eine Schatten-IT nutzen?

Entscheidend ist, wie der Um­fang der unerlaubten Nutzung ausfällt und welche Inhalte über externe Kanäle bearbeitet wer­den. Es ist weit weniger proble­matisch, wenn ich Chat GPT fra­ge, wie eine schöne Grussfor­mel für das Geschäftsmail auf Französisch lautet, als wenn ich ein ganzes Arbeitszeugnis mit Namen schreiben lasse.

Was, wenn Mitarbeitende KI auf eigene Faust nutzen, weil sie mit dem Angebot ihrer Firma unzufrieden sind?

Die Nutzung externer IT-Infra­struktur stellt eine Fehlerquelle dar, die ein erhebliches Haf­tungsrisiko für die Arbeitgebe­rinnen und die Mitarbeitenden birgt. Dies kann nicht nur zu Vermögensschäden, sondern auch zu Personen- sowie Sach­schäden führen, womit wiederum die Strafbarkeit ebenfalls Thema ist. Deshalb muss die Nutzung von KI geschult sein und sorgfältig erfolgen.

Wie erfahren Firmen von Schatten-IT?

Selbst wenn ich als Arbeitgebe­rin den Zugriff auf anderweitige Tools sperre, kann ich nicht ver­hindern, dass Mitarbeitende auf privaten Geräten KI nutzen und dort unrechtmässig Daten ein­geben. Doch eine ständige Überwachung des Verhaltens der Mitarbeitenden mit techno­logischen Möglichkeiten ist grundsätzlich unzulässig. Des­halb erfolgt die Überwachung in der Regel auf anonymisierter Basis zur Sicherung des Sys­tems und die personenbezoge­ne Auswertung erst bei konkre­tem Verdacht auf Missbrauch. Dies ist zulässig, wenn in ar­beitsvertraglichen Dokumenten vorgesehen, und nur möglich, sofern geschäftliche Geräte oder ein VPN genutzt wird.

Auf welche Daten auf einem Computer eines Mitarbeiters darf die Firma zugreifen?

Jegliche geschäftliche Nutzung und deren Produkte wie Doku­mente, E-Mails oder Daten ge­hören der Arbeitgeberin. Diese darf und muss jederzeit darauf Zugriff haben. Insofern können Arbeitgeberinnen jederzeit auf die geschäftlichen Daten inklu­sive E-Mails zugreifen. Sie ha­ben jedoch Privates unbe­achtet zu lassen.