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School of Management and Law

Bundesrat konkretisiert Behindertenpolitik – unter anderem gestützt auf einer Evaluation der SML

Der Bundesrat hat die zukünftige Ausrichtung der Behindertenpolitik konkretisiert. Dabei stützt er sich wesentlich auf die vom Zentrum für Sozialrecht in Zusammenarbeit mit dem Büro BASS realisierte Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes. Ziel des Bundesrates ist es, die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das 2004 in Kraft getreten ist, wirkt sich positiv auf die Situation von Menschen mit Behinderung aus. Eine Evaluation der ZHAW School of Management and Law und des Büro BASS zeigt, dass dank dem Gesetz vor allem die Zugänglichkeit zu Bauten und zum öffentlichen Verkehr verbessert wurde. Andererseits stellt die Studie auch erhebliche Mängel bei der Um- und Durchsetzung des BehiG fest: Der Arbeitsbereich ist vom BehiG praktisch ausgenommen, beim Angebot von Gütern und Dienstleistungen durch Unternehmen ist es nur sehr beschränkt wirksam. Ausserdem zeigen sich eine Reihe von komplexen Umsetzungsproblemen bei staatlichen Dienstleistungen, insbesondere auf kommunaler Ebene. Die Evaluatorinnen und Evaluatoren empfehlen unter anderem, die Lücken zu schliessen sowie auf kantonaler Ebene Fachstellen zu schaffen.
 
Der Bundesrat möchte nun Gleichstellung und Teilhabe auch in weiteren Bereichen stärker fördern, etwa in der beruflichen Eingliederung. Mehr Unterstützung ist insbesondere bei den Übergängen von der Schule ins Berufsleben nötig. Dazu braucht es eine enge Zusammenarbeit von Bund und Kantonen sowie eine gute Abstimmung von Eingliederungs- und Gleichstellungspolitik.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende 2016 Vorschläge für eine bessere Abstimmung der bestehenden Massnahmen von Bund und Kantonen zu unterbreiten. Das EDI hat zudem den Auftrag erhalten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie zentrale Politikbereiche wie etwa Bildung oder Arbeit stärker in die Behindertenpolitik einbezogen werden können. Dargelegt werden soll auch, wie die Zusammenarbeit der relevanten Akteure verbessert, die Information verstärkt und ein Monitoring zur Behindertengleichstellung aufgebaut werden könnte.

Mitteilung des EDI

Auskunft: Tarek Naguib, Zentrum für Sozialrecht