Förderung erneuerbarer Energien weiterhin notwendig
Erneuerbare Energien sollten auch nach dem Auslaufen der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV gefördert werden. Denn der geplante Ersatz stellt keine Garantie dar, dass in erneuerbare Stromerzeugung investiert wird. Zu diesem Schluss kommen Forschende der ZHAW, ETH Zürich, Universitäten Basel, St. Gallen und Luzern in einem White Paper.
Gemäss der Energiestrategie 2050 soll die inländische Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2035 auf 11’400 Gigawattstunde pro Jahr ansteigen, Wasserkraft nicht mitgerechnet. Derzeit ist die Förderung der erneuerbaren Energien durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) voraussichtlich bis Ende 2022 befristet. Ausserdem soll es ab 2031 auch keine neuen Einmalvergütungen mehr geben. Die Energiestrategie 2050 sieht deshalb vor, dass die Fördermassnahmen für erneuerbare Energien durch ein Klima- und Energielenkungssystem (KELS) ersetzt wird, das Abgaben auf Brenn- und Treibstoffe sowie Strom erhebt.
Stromversorgung eigenständig steuern
Das geplante Klima- und Energielenkungssystem (KELS) kann zwar den Neubau fossiler Kraftwerke in der Schweiz vermeiden. Jedoch stellt es keine Garantie dar, dass in der Schweiz in erneuerbare Stromerzeugung investiert wird. Stattdessen ist davon auszugehen, dass die Stromimporte ansteigen. Das heisst, ohne weitere Massnahmen werden Investitionen in erneuerbare Energien von den europäischen Marktentwicklungen sowie globalen Kostenentwicklungen abhängig sein. Will die Schweiz die Entwicklung ihrer Stromversorgung jedoch eigenständig steuern, sind daher ergänzende Massnahmen zur Förderung Erneuerbarer Energien notwendig. Zudem liegen die Kosten konkurrierender Technologien im europäischen Markt deutlich unter den Schätzungen für die verursachten Schäden. Die Förderung erneuerbarer Energien kann diesen Marktverzerrungen entgegenwirken.
Zu diesem Schluss kommen Forschende des Schweizer Energieforschungszentrums SCCER CREST in einem gemeinsamen White Paper zum Thema „Was kommt nach der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV): Fördern, Lenken, Abwarten?“. Darin zeigen Forschende der ZHAW, ETH Zürich, Universitäten Basel, St. Gallen und Luzern auf, mit welchen Massnahmen der Ausbau der erneuerbaren Energien nach Auslaufen der KEV gefördert werden kann.
Empfehlungen des White Papers
Zielsetzung einer potentiellen Förderung erneuerbarer Energien nach der KEV sollte gemäss Energiestrategie 2050 die Versorgungssicherheit sein, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt wird. Dabei ist die Kontrolle der Gesamtkosten der Förderung wichtig. Die Autoren zeigen auf, dass diese Ziele mit zwei Gruppen von Massnahmen erreicht werden können: entweder mit flexiblen Mengeninstrumenten wie Quoten sowie Ausschreibungen oder mit flexiblen Preisinstrumenten wie Einspeiseprämien. Beide Massnahmen können marktnah gestaltet und so umgesetzt werden, so dass die Gesamtkosten kontrolliert werden können. Damit die Massnahmen ihren Zweck erfüllen ist es wichtig, möglichst zeitnah mit der Planung zu beginnen.
SCCER CREST
Das Competence Center for Research in Energy, Society and Transition (CREST) trägt zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 bei, indem es detaillierte, forschungsbasierte Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese Empfehlungen sollen dabei helfen, die Energienachfrage zu reduzieren, Innovationen zu fördern und den Anteil der regenerativen Energieerzeugung in einer kosteneffizienten Weise zu erhöhen. In CREST arbeiten Forschungsgruppen aus neun grossen Schweizer Forschungsinstitutionen zusammen, die gemeinsam die Handlungsfelder Wirtschaft, Umwelt, Recht und Verhalten abdecken. CREST ist eines der acht von der KTI geförderten Swiss Competence Centers for Energy Research (SCCER).
Weitere Informationen
Kontakt
Regina Betz, ZHAW School of Management and Law, Tel. 058 934 49 54, E-Mail regina.betz@zhaw.ch
Manuel Martin, ZHAW Corporate Communications, Tel. 058 934 75 75, E-Mail medien@zhaw.ch