SML-Bachelorarbeit inspiriert Ständeratsmotion
Ständerat Claude Janiak hat eine Motion eingereicht, die sich mit der gesetzlichen Grundlage von Amtsgeheimnisverletzungen auseinandersetzt. Dabei schlägt er eine Erweiterung vor, die SML-Alumna Karin Blöchlinger in ihrer Bachelorarbeit formuliert hat.
Es besteht ein Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur Behördenkooperation und der Wahrung des Amtsgeheimnisses. Bei Datenweitergaben an andere Behördenmitglieder oder Beamte ist vielen Angestellten öffentlich-rechtlicher Organisationen oft unklar, was gesetzlich erlaubt ist und was nicht. Der Basler Ständerat Claude Janiak (SP) hält die geltende Rechtslage für unübersichtlich. Aus diesem Grund hat er Anfang März eine Motion eingereicht, in der er den Bundesrat auffordert, «dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Rechtfertigungsgründe beim Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) in Fällen erweitert, wenn Geheimnisse aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses geoffenbart worden sind oder geoffenbart werden mussten.»
Ständerat übernimmt Vorschlag aus SML-Bachelorarbeit
Einen Umsetzungsvorschlag liefert Janiak gleich mit. Er nimmt dabei Bezug auf die Bachelorarbeit von SML-Alumna Karin Blöchlinger aus dem Jahr 2013. Sie hat darin die Idee zu einer entsprechenden Gesetzesänderung erstmals formuliert. Ihre Bachelorarbeit wurde als beste Arbeit des Jahrgangs im Studiengang Wirtschaftsrecht mit dem Rieter-Preis ausgezeichnet. Karin Blöchlinger schlägt eine klärende Ergänzung der Regelung des Amtsgeheimnisses in Artikel 320 Ziffer 2 StGB durch die Erweiterung um einen zweiten Rechtfertigungsgrund vor. Ein Täter solle nicht strafbar sein, «wenn er das Geheimnis aufgrund eines überwiegend öffentlichen Interesses innerhalb derselben oder an eine andere Behörde geoffenbart hat und die Offenbarung dieser zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe diente.» Das Bundesgesetz über den Datenschutz soll vorbehalten bleiben.
Stolze Autorin
«Es freut mich sehr und erfüllt mich mit Stolz, dass mein Revisionsvorschlag als Motion durch Ständerat Claude Janiak eingereicht wurde.», sagt Karin Blöchlinger. «Die Tatsache, dass der in meiner Bachelorarbeit erarbeitete Vorschlag auf höchster politischer Ebene angekommen ist, zeigt mir nicht nur, wie nutzbringend mein Studium war, sondern auch, über was für ein gut funktionierendes Politsystem die Schweiz verfügt. Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei meinem Betreuer Hans-Jakob Mosimann für seine Unterstützung bedanken.» Wir gratulieren Karin Blöchlinger zu ihrem gelungenen Vorschlag, mit dem sich nun der Bundesrat auseinandersetzen wird.
Motion von Ständerat Claude Janiak im Wortlaut auf der Website des Parlaments
Abstract der Bachelorarbeit von Karin Blöchlinger in der Sammlung der besten Bachelorarbeiten 2013
Buch „Amtsgeheimnis und Behördenkooperation - Zum Spannungsfeld von Geheimnisschutz und Verwaltungstätigkeit“ von Karin Blöchlinger bestellen