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School of Management and Law

CAS Öffentliches Verfahrensrecht

Sie erhalten eine praxisnahe und ganzheitliche Fachausbildung im öffentlichen Verfahrensrecht. Vermittelt werden die notwendigen Kompetenzen, um Verwaltungsverfahren effizient und im Einklang mit den verfassungs- und gesetzesmässigen Anforderungen durchzuführen und um aktuelle Herausforderungen, insbesondere betreffend den Datenschutz, zu meistern. Der CAS richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Amtsstellen der Gemeinden, der Kantone und des Bundes, an Mitarbeitende von Unternehmen, die Verfügungen erlassen, sowie an interessierte Privatpersonen, die sich vertiefte Kenntnisse über den theoretischen Rahmen und die praktischen Herausforderungen des Verwaltungsverfahrens aneignen wollen. (Eine juristische Ausbildung wird nicht vorausgesetzt).


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Auf einen Blick

Abschluss:

Certificate in Advanced Studies ZHAW in Öffentlichem Verfahrensrecht (12 ECTS)

Start:

auf Anfrage

Dauer:

15 Kurstage

Kosten:

CHF 7'140.00

Bemerkung zu den Kosten: 

Preis inkl. Unterrichtsunterlagen und Lehrmittel, exkl. Verpflegung. Nachprüfungen werden mit CHF 400.- verrechnet.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen an der School of Management and Law der ZHAW (siehe Download).

Durchführungsort: 

ZHAW School of Management and Law / Campus St.-Georgen-Platz, 8401 Winterthur

Unterrichtssprache:

Deutsch

Ziele und Inhalt

Zielpublikum

Der CAS richtet sich vor allem an Personen aus folgenden Branchen und Bereichen:

  • Verwaltungsbehörden der Gemeinden, der Kantone und des Bundes
  • Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen – insbesondere soweit sie Verfügungskompetenz haben (z.B. Krankenkassen, SBB, Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Flughäfen)
  • Privatpersonen, die sich für das Verfahren der Verwaltungsbehörden und -gerichte interessieren

Ziele

  • erstinstanzliche Verfahren instruieren und dabei insbesondere Form- und Fristenregelungen, die Verfahrensgrundrechte und -grundsätze beachten
  • den Einsatz von Zwangsmitteln in öffentlichen Verfahren beurteilen;
  • die Systematik des öffentlichen Prozessrechts verstehen und erklären (erstinstanzliche und Rechtsmittelverfahren auf kantonaler und auf Bundesebene, spezielle Verfahren)
  • die zentralen Institute des Rechtsmittelverfahrens und ihre Bedeutung für die Beurteilung von Streitigkeiten verstehen und anwenden können (z. B. Beschwerdeobjekte, gerichtliche Kognition);
  • die Grundsätze der Kostentragung in Verwaltungsverfahren kennen.

Inhalt

Der CAS ist modular aufgebaut. Er gliedert sich in zwei Module:

Modul 1:

Das erste Modul befasst sich mit dem Geltungsbereich und den Grundlagen des erstinstanzlichen Verwaltungsverfahrensrechts, insbesondere mit

  • den Verfahrensmaximen
  • den Rechten und Pflichten der Parteien und weiterer Beteiligten
  • der Zusammenarbeit mit Behörden
  • dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Datenschutz
  • dem formellen Ablauf von Verfahren (Fristen und Formvorschriften, elektronische Verfahren)
  • den Zwangsmitteln
  • besonderen Verwaltungsverfahren

Modul 2:

Das zweite Modul baut auf dem ersten Modul auf und befasst sich mit den Rechtsmittelverfahren, insbesondere mit

  • dem verwaltungsinternen Rechtsmittelverfahren
  • der Verwaltungsgerichtsbeschwerde auf Bundesebene (VGG)
  • der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht (BGG)
  • den Rechtsmitteln gemäss kantonalen Erlassen
  • der Rolle und den Möglichkeiten von Vorinstanzen/verfügenden Behörden im Rechtsmittelverfahren (Stellungnahme, Wiedererwägung etc.)
  • besonderen Beschwerdeobjekten (Realakt, Pläne, Verwaltungsverordnungen etc.)
  • generell geltenden Grundsätzen im Rechtsmittelverfahren, insbesondere der Sachverhaltsfeststellung und der Kognition der Gerichte
  • Mediation
  • E-Justice

Methodik

Der CAS Öffentliches Verfahrensrecht zeichnet sich durch methodische Vielfalt aus. Neben der eigentlichen Wissensvermittlung (Vorlesung) stehen die Behandlung von Fallbeispielen (Kolloquium und Gruppenpräsentation) sowie Übungselemente und die Erarbeitung von Produkten mit praktischem Nutzen im Vordergrund.

Leistungsnachweis

  • Das erste Modul wird mit einem individuellen Case Study betreffend ein echtes Verwaltungsverfahren und dessen rechtliche Herausforderungen (10 Seiten) abgeschlossen.
  • Das zweite Modul endet mit einer schriftlichen Prüfung (60 Minuten).

Beratung und Kontakt

Veranstalter

Dozierende

Externe Referierende:

  • Dr. iur. Jacques Bühler – Gesamtprojektleiter Justitia 4.0 zur Digitalisierung der Schweizer Justiz und erster Adjunkt des Generalsekretärs des Bundesgerichts
  • Dr. iur. Livio Bundi – Rechtsanwalt und Partner bei Bratschi AG, Zürich
  • Dr. iur. / MAS ETH in Raumplanung Nina Dajcar – Leiterin Rechtsdienst des Baudepartements des Kantons Schaffhausen
  • Miriam Eggimann-Jordi - Leiterin jur. Stab bei BVU/AfB
  • Roger Holle - Projektleiter Vollzug bei Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Dr. iur. Peter Krepper – Rechtsanwalt und Mediator SAV/SDM
  • Dr. iur. Patrik Louis – Stv. Leiter Sektion Recht der Baudirektion Kanton Zürich und nebenamtlicher Richter am Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden
  • Prof. Dr. iur. Arnold Marti
  • Dr. iur. Christoph Raess – Bundesamt für Justiz
  • Christoph Schärli – Rechtsanwalt, Viadukt Recht GmbH
  • Dr. iur. Viviane Sobotich – Richterin am Zürcher Verwaltungsgericht
  • LL.M.Eur. Constance Leisinger – Richterin am Bundesverwaltungsgericht
  • Susanne Bolz-Reinmann - Richterin am Bundesverwaltungsgericht
  • Dr. iur. Iris Widmer – Richterin am Bundesverwaltungsgericht
  • lic.iur. Marc Steiner – Richter am Bundesverwaltungsgericht
  • lic.iur. Laurent Merz – Bundesrichter

Interne Referierende:

  • Prof. Dr. iur. Madeleine Camprubi Hüser – Dozentin an der ZHAW
  • Dr. iur. Christian Meyer – Dozent an der ZHAW
  • PD Dr. iur. Beatrix Schibli – Dozentin an der ZHAW
  • Dr. Reto Müller – Dozent an der ZHAW

Anmeldung

Zulassungskriterien

Die Zulassung zum Zertifikatslehrgang setzt voraus:

  • Abschluss (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule bzw. einer der Vorgängerschulen sowie zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
  • Oder Abschluss einer höheren Berufsbildung sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung  Bei Interessierten ohne Hochschulabschluss erfolgt ein Zulassungsgespräch.

Die Studienleitung entscheidet über die Zulassung anhand von folgender Kriterien:

  • notwendige fachliche und methodische Kompetenzen
  • Motivation für den Lehrgang mit Blick auf den bisherigen und angestrebten Lebenslauf

Anmeldeinformationen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Startdaten und Anmeldung

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auf Anfrage auf Anfrage

Downloads und Broschüre

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