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School of Management and Law

CAS Strafrechtliche Massnahmen

Strafrechtliche Massnahmen und damit einhergehend psychiatrische Begutachtungen erhalten in Strafverfahren einen immer grösseren Stellenwert. Jurist:innen, die beruflich mit dem strafrechtlichen Massnahmerecht konfrontiert werden, sollten über diesbezügliche Spezialkenntnisse verfügen, um ihren beruflichen Aufgaben und Pflichten gerecht zu werden.


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Auf einen Blick

Abschluss:

Certificate of Advanced Studies ZHAW in Strafrechtliche Massnahmen (12 ECTS)

Start:

04.09.2025

Dauer:

120 Lektionen verteilt auf 12 ganze Tage und 6 Halbtage in einem Zeitraum von 10 Monaten

Kosten:

CHF 7'800.00

Bemerkung zu den Kosten: 

Preis inkl. Unterrichtsunterlagen und Lehrmittel, exkl. Verpflegung.
Nachprüfungen werden mit CHF 400.- verrechnet.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen an der School of Management and Law der ZHAW (siehe Download)

Durchführungsort: 

ZHAW School of Management and Law / Campus St.-Georgen-Platz, 8401 Winterthur

Unterrichtssprache:

Deutsch

Ziele und Inhalt

Zielpublikum

Der CAS richtet sich primär an Jurist:innen, d.h. Anwält:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Vollzugsjurist:innen.

Ziele

Der CAS vermittelt in drei Modulen fundierte Spezialkenntnisse im Bereich strafrechtliche Massnahmen, wobei die Ausgestaltung auf solidem theoretischem Fundament (aus juristischer und psychiatrischer Sicht) besonders praxisnah ausgestaltet ist.

Inhalt

Der CAS ist modular aufgebaut. Er gliedert sich in drei Module.

Modul 1: Grundlagen strafrechtlicher Massnahmen

Das erste Modul umfasst folgende Inhalte, die als Einführung in die Thematik (aus juristischer und psychiatrischer Sicht) sowie als Grundlage für die weiteren Module gelten.

  • Der rechtspolitische Hintergrund des Massnahmenrechts, Doppelspurigkeit des Systems
  • Überblick Massnahmenrecht für Erwachsene und Jugendliche (inkl. Landesverweisung, Tätigkeitsverbot sowie Kontakt- und Rayonverbot)
  • Die drei unabdingbaren Voraussetzungen einer Massnahme: Schwere Störung, Risiko, Behandelbarkeit/Behandlungserfolg
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Sexuelle Devianz
  • Schizophrenie
  • Sucht
  • Störung in der Persönlichkeitsentwicklung
  • Massnahme für junge Erwachsene (Art. 61 StGB) und Jugendstrafrecht

Modul 2: Risiko- und Gutachtensanalyse

Im zweiten Modul wird insbesondere auf psychiatrische Gutachten und die damit einhergehenden Risikoanalysen eingegangen, welche die zentralen Entscheidungsgrundlagen bei der Anordnung von strafrechtlichen Massnahmen darstellen.

Das zweite Modul umfasst folgende Thematiken:

  • Ungefährlichkeitsvermutung
  • Risikoanalyse
  • Validität von Risikoeinschätzungsinstrumenten
  • Ausgewählte Fragen im Zusammenhang mit der Begutachtung unter juristischen Aspekten (Fremdanamnesen, Privatgutachten, Therapieberichte, Explorationsgespräch)
  • Das Explorationsgespräch aus psychiatrischer Sicht
  • Therapieberichte in der psychiatrischen Praxis; Ablauf und inhaltliche Anforderungen
  • Empfehlungen der Fachkommissionen aus der Sicht des Praktikers
  • ROS-Abklärung (Risikoorientierter Sanktionenvollzug)
  • Gutachtensanalyse aus juristischer und psychiatrischer Sicht
  • Der Umgang der Staatsanwaltschaft mit Gutachten
  • Der Umgang der Gerichte mit Entscheidungsgrundlagen wie Gutachten, Therapieberichten, Empfehlungen der Fachkommissionen, ROS-Abklärungen

Modul 3: Verfahren und Vollzug strafrechtlicher Massnahmen

Das dritte Modul geht spezifisch auf die Thematiken Verfahren und Vollzug ein.

Im Rahmen des Moduls finden zudem zwei Anstaltsbesuche statt.

Das dritte Modul umfasst folgende Thematiken:

  • Verwahrung
  • ambulante Massnahmen
  • Verfahrensfragen und die besonderen Probleme der Verteidigung
  • Problembereiche im Vollzug – ein rechtstatsächlicher Einblick
  • Materielle Fragen des Massnahmenvollzugs und Verfahrensfragen im Überblick
  • Fallmanagement aus Sicht des Vollzugs
  • Besondere materielle Probleme des Massnahmenvollzugs: Zwangsmedikation/Fesselung/Isolation; Rückkehrorientierung, Ausländer: innen/Migration
  • Sonderbedürfnisse von älteren Personen im Massnahmevollzug
  • Übergangsmanagement

Methodik

Der CAS zeichnet sich durch methodische Vielfalt aus. Er umfasst Präsenzunterricht, Übungen, Fallstudien und die Arbeit an Fallbeispielen aus der Praxis.
 

Leistungsnachweis

Die Studienleiterin, Prof. Dr. Sonja Pflaum,  informiert Sie gerne über die Art der Leistungsnachweise.

Beratung und Kontakt

  • Studienleitung:
    Prof. Dr. Sonja Pflaum, E-Mail
    Prof. Dr. iur. Marianne Heer
    Dr. iur. Stephan Bernard
    Dr. iur. Thierry Urwyler

  • Administration:
    Romy Wagner
    +41 58 934 71 14
    E-Mail

Veranstalter

Dozierende

  • Yves Benda, lic. phil.
  • Stephan Bernard, Dr. iur., LL.M., RA
  • Friederike Boudriot, Dr. med.
  • Benjamin Brägger, Dr. iur.
  • Jacqueline Covaci, MLaw
  • Markus D’Angelo, Fürsprecher
  • Jérôme Endrass, Prof. Dr. phil.
  • Bernice Elger, Prof. Dr. med.
  • Caroline Engel, lic. iur., RA
  • Tom Frischknecht, Dr. iur.
  • Patrick Guidon, Prof. Dr. iur.
  • Elmar Habermeyer, Prof. Dr. med.
  • Marianne Heer, Prof. Dr. iur.
  • Andreas Hill, PD, Dr. med.
  • Friederike Höfer, Dr. med.
  • Johannes Kirchebner, Dr. med.
  • Andreas Mokros, Dr. med.
  • Franziska Müller, MLaw, lic. phil., RA
  • Gabriela Mutti, MLaw, Fürsprecherin
  • Sonja Pflaum, Prof. Dr. iur., RA
  • Ineke Pruin, Prof. Dr. iur.
  • Astrid Rossegger, PD Dr. rer. nat.
  • Maria Rothen, MSc. Psychologin
  • Catharina Schmidt, Dr. med., dipl. iur.
  • Dorothea Stiefel, Dr. med.
  • Simone Stoll, lic. iur.
  • Peter Straub, Dr. iur.
  • Rafael Studer, MLaw
  • Daniel Treuthardt, lic. phil.
  • Thierry Urwyler, Dr. iur.
  • Jonas Weber, Prof. Dr. iur.
  • Wolfgang Wohlers, Prof. Dr. iur.

Anmeldung

Zulassungskriterien

Die Zulassungskriterien zum Zertifikatslehrgang setzt für Personen mit Hochschulabschluss kumulativ voraus:

  • Abschluss in Rechtswissenschaften (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule beziehungsweise einer der Vorgängerschulen.
    Personen mit einem Abschluss in einer anderen Studienrichtung können zugelassen werden, wenn sie über Berufserfahrung in einem relevanten Feld verfügen.
  • Zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.

Die vollständigen Zulassungskriterien (insbesondere auch von Personen ohne Hochschulabschluss) sind der Studienordnung für den Zertifikatslehrgang zu entnehmen.

Anmeldeinformationen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Startdaten und Anmeldung

Start Anmeldeschluss Anmeldelink
04.09.2025 04.08.2025 Anmeldung

Downloads und Broschüre

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