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BfR: Hexahydrocannabinol (HHC) in Lebensmitteln: Hinweise auf psychoaktive Wirkungen

Hexahydrocannabinol (HHC) gehört zur Substanzgruppe der Cannabinoide. Seine chemische Struktur ähnelt der von Δ9 -Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC), dem wichtigsten psychoaktiv-wirksamen Cannabinoid in der Pflanze Cannabis sativa L.

Anders als Δ9 -THC kommt es jedoch nur in geringen Mengen in der Pflanze vor und wird vorrangig künstlich (synthetisch) hergestellt. HHC erschien Ende des Jahres 2021 auf dem US-amerikanischen Drogenmarkt. In Europa wurden Funde erstmals im Mai 2022 berichtet. Bis Dezember 2022 waren HHCProdukte in 70 % der EU-Mitgliedsstaaten zu finden.

HHC wird beispielsweise in Liquids für E-Zigaretten eingesetzt oder in Form von HHC-Ölen angeboten. Es findet sich aber auch in Erzeugnissen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern als Lebensmittel wahrgenommen werden können – unter anderem in Weingummi-artigen Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln.

BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (Stellungnahme 044/2023) (pdf)