Seminar Datenschutz im Gesundheitswesen
Inhalt
Im Gesundheitswesen gehört der Umgang mit sensiblen Daten zum Alltag. Gesundheitsdaten sind überdies durch das medizinische Berufsgeheimnis besonders geschützt. Wie ist der Datenschutz hier, insbesondere in Zukunft nach dem revidierten Datenschutzgesetz zu gewährleisten? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Daten weiterhin erhoben, bearbeitet oder Dritten bekannt gegeben werden, mit welchen Veränderungen ist zu rechnen und was gilt es im Umgang mit den Daten neu zusätzlich zu beachten?
In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Datenbearbeitung im Gesundheitswesen gestellt werden und wo Herausforderungen mit den Regelungen nach dem revidierten Gesetzestext lauern.
Das Seminar vertieft die Kenntnisse anhand von Beispielen und Fällen aus dem täglichen Wirkungskreis der Mitarbeitenden von Spitälern, Altersheimen und Pflegeinstitutionen.
Durchführung
04. März 2025
Zeit / Ort
08.45 – 17.00 Uhr
8400 Winterthur
Zielpublikum
Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachpersonen, Verwaltungskader und Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und weiteren Institutionen des Gesundheitswesens, Rechtsabteilungen und IT-Verantwortliche.
Lernziele
- Kennen der Grundlagen und Prinzipien des Datenschutzes und der Datensicherheit unter Berücksichtigung des revidierten Datenschutzgesetzes
- Kennen der Geheimhaltungsbestimmungen im Gesundheitswesen (insb. Schweigepflicht/Berufsgeheimnis)
- Bezeichnen und Analysieren von datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Entwicklungen im jeweiligen Aufgabenbereich
- Lösen von praktischen Fällen und Fragen im jeweiligen Aufgabenbereich
Methoden
Inputreferate und Gruppenarbeiten.
Seminarleiterin
lic. iur. Judith Naef (Rechtsanwältin, BWL ZS)
Teilnahmegebühr
CHF 380.-