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Life Sciences und
Facility Management

Masterstudium organisieren

Wichtige Termine im Studienjahr und Hinweise zu Semestergebühren.

Immatrikulation Reguläre Unterrichtszeit
Herbstsemester 1. August Kalenderwoche 38 - 51
Herbstsemester Master Life Sciences 1. August Kalenderwoche 38 - 07
Frühlingssemester generell 1. Februar Kalenderwoche 08 - 22
Frühlingssemester Master Life Sciences 1. Februar Kalenderwoche 08 - 28

Master Life Sciences

Master Preneurship for Regenerative Food Systems

Master Real Estate & Facility Management

Master Umwelt und Natürliche Ressourcen

Kostenübersicht

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren [1] einmalig CHF 100.–
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [2] einmalig CHF 100.–
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [3] pro Semester CHF 720.–
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [4] pro Semester CHF 300.–
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [5] pro Semester CHF 500.–
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) pro Semester CHF 35.–
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW pro Semester CHF 20.–

[1] Gebühr gemäss § 2 Verordnung über die Studiengebühren
[2] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[3] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[4] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[5] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde.

Zusätzliche Kosten

Beschreibung Häufigkeit Kosten
Aufnahmeprüfung fachliche Eignung   CHF 200.–
Kanzleigebühren (Kopien und Beglaubigungen
von Zeugnissen und Abschlussdokumenten)
pro Dokument CHF 30.–
Auslagen für Exkursionen, Studienwochen, Schulmaterial pro Semester ca. CHF 500.–
eigener PC/Notebook   individuell
Ersatz Campus Karte   CHF 25.–
Laborkaution Bachelor-Studiengang Chemie pro Studienjahr CHF 200.–