Rückverfolgbarkeit
Fachgruppe QM und Lebensmittelrecht
Die Globalisierung des Lebensmittelmarktes und vor allem Futtermittel- und Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre waren die Auslöser für die EU-Regelung zur Rückverfolgbarkeit. Probleme mit Rohstoffen oder Lebensmitteln sind häufig von internationaler Tragweite. Aus Sicht der EU ist der primäre Zweck der Rückverfolgbarkeit bei Bedarf Lebensmittel gezielt zurückzurufen.
Im Weiteren sollen mit der Rückverfolgbarkeit der Schutz vor Täuschung und namentlich im GVO-Bereich die Wahlfreiheit gewährleistet werden. Im Rahmen der EU-Verordnung 178/2002 sind alle europäischen Betriebe der Nahrungsmittelindustrie verpflichtet, ab dem 01.01.2005 die lückenlose Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Bei einem Produkt betrifft die Rückverfolgbarkeit die Dokumentation
- der Herkunft von Material und Teilen;
- der Verarbeitungsschritte der Herstellung;
- die Verteilung des Produkts und der Empfänger.
Welche Stoffe in welchem Ausmass über die Mindestanforderungen hinaus rückverfolgt werden sollen, liegt in der Entscheidung des Unternehmens.
Leistungsangebot der Fachgruppe QM und Lebensmittelrecht
Wir analysieren und optimieren die Rückverfolgbarkeit in Ihrem Betrieb. Dazu wird in Absprache mit Ihnen ein detailliertes Konzept zur Umsetzung erarbeitet.
Ihr Nutzen
- Analyse des bestehenden «Grad der Rückverfolgbarkeit»
- Erarbeitung eines Konzepts zur Rückverfolgbarkeit, das die Anforderungen nach dem Schweizerischen Lebensmittelrecht, BRC / IFS / FSSC 22000 respektive der Verordnung (EG) 178/2002 berücksichtigt
- Erarbeitung eines Konzepts für die Handlungen im Falle einer Krise
Links / Informationen
Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (LGV, SR 817.02)
Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Konsolidierte Fassung vom 1. Juli 2024)