HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Point)
Fachgruppe QM und Lebensmittelrecht
Die Ausarbeitung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines HACCP-Systems sind gesetzliche Anforderungen sowohl in der Schweiz (Art. 78ff LGV) als auch in der EU (Art. 5 Verordnung Nr. 852/2004). Auch die verschiedenen zertifizierbaren Lebensmittelsicherheitsnormen wie BRC, IFS und ISO 22000 haben HACCP als Kernelement aufgenommen. Die Notwendigkeit, eine Gefahrenanalyse nach den HACCP-Grundsätzen durchzuführen und signifikante Gefahren zu beherrschen, ist deshalb für alle Lebensmittelunternehmen in der Lieferkette verpflichtend.
Auch in Betrieben, die keine Lebensmittel produzieren, jedoch Teil der Lebensmittelkette sind, kann mittels HACCP die Produktsicherheit gewährleistet werden. So verpflichtet die EU die Futtermittelunternehmen in der Verordnung Nr. 183/2005 in Art. 6 zur Errichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung schriftlicher Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen. Die Schweiz hat diese Anforderungen in Art. 44 der Futtermittel-Verordnung (FMV) übernommen.
Eine international verbindliche Version des HACCP-Konzeptes findet sich im Regelwerk des FAO / WHO Codex Alimentarius und ist Bestandteil der «Allgemeinen Grundsätze der Lebensmittelhygiene». Das HACCP-Konzept ist «…ein System, das dazu dient, bedeutende gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel zu identifizieren, zu bewerten und zu beherrschen.» Demnach sind spezifische Gesundheitsgefahren für Konsumentinnen und Konsumenten – dies können chemische, physikalische und biologische sein – zu identifizieren und die Wahrscheinlichkeit und Bedeutung ihres Auftretens zu bewerten. Aufgrund dieser Analyse sind die notwendigen vorbeugenden Massnahmen festzulegen, mit denen sich die ermittelten signifikanten Gefahren während der Herstellung des Lebensmittels vermeiden, beseitigen oder zumindest auf ein annehmbares Mass reduzieren lassen. Ein derartiges System ist vor allem in Betrieben mit feststehenden, sich ständig wiederholenden Arbeitsabläufen anwendbar. Ein HACCP-System kann in ein Managementsystem nach der DIN EN ISO 9001 integriert werden.
Leistungsangebot der Fachgruppe QM und Lebensmittelrecht
- Wir erarbeiten für Ihr Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit dem firmeninternen HACCP-Team das HACCP-System für ausgewählte Produkte/Produktgruppen Ihres Unternehmens.
- Auch Unternehmen, die selbst keine Lebensmittel produzieren, aber Teil der Lebensmittelkette sind (zum Beispiel Futtermittelunternehmen), unterstützen wir bei der Erarbeitung eines HACCP-Systems.
- Wir bieten Ihnen zudem HACCP-Audits auf Basis des Codex Alimentarius oder der Lebensmittelsicherheitsstandards BRC / IFS respektive ISO 22000 an.
- Wir schulen Ihr HACCP-Team oder halten Referate zu spezifischen Themen, beispielsweise im Rahmen Ihrer HACCP-Teamsitzungen.
Ihr Nutzen
Erarbeitetes «state of the art»-HACCP-System für Ihre Produkte/Produktgruppen nach den Richtlinien des Codex Alimentarius, respektive eines Standards wie BRC, IFS oder der ISO 22000. Auch eine HACCP-Schulung kann im Rahmen der Projektbearbeitung integriert werden.
Links / Informationen
- General Principles of Food Hygiene (Codex Alimentarius)
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 2016 (LGV, SR 817.02)
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Konsolidierte Fassung vom 24. März 2021)
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Konsolidierte Fassung vom 28. Januar 2022)
- Futtermittel-Verordnung vom 26. Oktober 2011 (FMV, SR 916.307)
- Leitfaden HACCP in Futtermittelbetrieben