FAQ für Outgoing-Studierende
Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen im Zusammenhang mit dem internationalen Austausch.
Voraussetzungen und Vorbereitung
Zu welchem Zeitpunkt im Studium kann ich einen Auslandaufenthalt absolvieren?
In der Regel besteht ab dem 3. Semester (Bachelorstudierende) die Möglichkeit sich für einen Auslandaufenthalt zu bewerben. Für alle Studierende gilt jedoch, sich rechtzeitig beim Studiengangs-Verantwortliche/n der Fachrichtung zu informieren.
Gibt es Voraussetzungen, die ich im Studium erfüllen muss, um einen Auslandaufenthalt machen zu dürfen?
Prinzipiell steht diese Möglichkeit und Chance jedem Studierenden offen. Wichtig ist jedoch, dass das verlangte Sprachniveau (falls es Englisch ist) vorhanden ist und der Notendurchschnitt nicht unter einer vier ist, damit man einen erfolgreichen und nicht belastenden Austausch antreten kann.
Gibt es eine Mindestaufenthaltsdauer? Wie lange kann der Austausch maximal dauern?
Die Mindestaufenthaltsdauer für Auslandaufenthalt beträgt zwei Monate (60 Tage) und muss in jedem Fall eingehalten werden. Der Austausch darf pro Studienzyklus (Bachelor/Master) maximal zwölf Monate dauern.
Welche Austauschmöglichkeiten habe ich?
Sie können zwischen verschiedenen Austauschprogrammen wählen. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Website des International Office LSFM.
Was ist, wenn meine Wunschuniversität nicht in der Partnerhochschulliste vorhanden ist?
Ist ihre Wunschuniversität nicht in der Partnerhochschulliste der ZHAW LSFM zu finden, besteht die Möglichkeit einen Aufenthalt als Free Mover zu machen. Ein solcher Austausch wird vom Studierenden grösstenteils selbständig organisiert. Für eine Beratung nehmen Sie bitte mit dem Mobilitätsverantwortlichen oder dem International Office LSFM Kontakt auf.
Was ist der Unterschied zwischen Student Mobilities for Studies (SMS) und Student Mobilities for Traineeships (SMT)?
Bei einem SMS besuchen Studierende an der Gasthochschule Kurse/Module. Als SMT werden Mobilitäten bezeichnet, bei denen im Rahmen des Auslandaufenthaltes das theoretische Wissen aus dem Studium in die Praxis umgesetzt wird, in der Regel beim Schreiben einer Bachelor- oder Masterarbeit.
Anmeldung und Mobility Online
Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich für einen Auslandaufenthalt interessiere?
Siehe dazu die Informationen auf unserer Outgoing-Webseite im Abschnitt In vier Schritten zum Auslandaufenthalt.
Wann sind die Bewerbungsdeadlines der ZHAW LSFM?
- Herbstsemester: 1. April
- Frühlingssemester 1. September
Muss ich sonst noch etwas beachten, wenn ich mich für eine Gasthochschule entschieden habe?
Die oben genannten Deadlines gelten nur für die Anmeldung des Austauschs an der ZHAW LSFM. Outgoing-Studierende müssen sich jeweils zwingend zusätzlich bei der Gasthochschule registrieren, wobei andere Deadlines gelten können, die in jedem Fall zu beachten sind!
Wie kann ich mich an der ZHAW LSFM für den Auslandaufenthalt anmelden?
Nach dem Erstgespräch mit dem Mobilitätsverantwortlichen Ihrer Studienrichtung, sendet Ihnen das International Office LSFM den Anmeldelink für das Online-Tool Mobility Online, in dem sich alle Austauschstudierenden registrieren müssen.
Was ist Mobility Online und was ist mit dem Workflow gemeint?
Mobility Online ist das Tool, das die gesamte ZHAW für die Administration von sämtlichen Studierenden- und Mitarbeitendenmobilitäten nutzt. Nachdem man sich via Anmeldelink registriert hat, wird der sogenannte Workflow erstellt. Darin sind alle Schritte ersichtlich, die im Verlaufe des Austausches vom Studierenden erledigt werden müssen. Diverse wichtige To Dos und Informationen werden vom International Office LSFM direkt aus Mobility Online an die Outgoings versendet.
Swiss-European Mobility Programme (SEMP) und Zuschüsse
Was ist das Swiss-European Mobility Programme (SEMP)?
Das SEMP ist das Schweizer Programm zu Erasmus+ auf Tertiärstufe und ermöglicht den Austausch von Studierenden (und Mitarbeitenden) zwischen Schweizer Hochschulen und ihren Partnern. Die Finanzierung von SEMP-Austauschaktivitäten wird von der Schweiz in Form von Zuschüssen gefördert.
Was sind SEMP-Zuschüsse und wer hat Anspruch darauf?
Sie sind ein Beitrag zur Deckung von Zusatzkosten, welche während dem Auslandaufenthalt entstehen. Anspruch haben Outgoing-Studierende, die ihren Austausch an einer unserer SEMP-Partnerhochschulen absolvieren.
Wie hoch sind die SEMP-Zuschüsse für Outgoing Studierende?
Studierendenmobilität Studium (SMS): Die reguläre Pauschale beträgt CHF 1900 und gilt für einsemestrige Auslandaufenthalte, die kleine Pauschale beträgt CHF 1330 und gilt für Aufenthalte bis zu 90 Tagen, sogenannten Trimestern. Massgebend für die Bestimmung der Pauschale ist die Dauer der Lehrveranstaltung.
Studierendenmobilität Praktikum (SMT): Die Höhe des Stipendiums berechnet sich aus der effektiven Aufenthaltsdauer in Tagen, als Basis dient eine Monatspauschale von CHF 440 CHF, was einem Tagessatz von CHF 14.66 entspricht.
Vor Antritt des Austauschs müssen die Studierenden die Daten der Lehrveranstaltungen respektive des Praktikums im Mobility Online bestätigen. Im Anschluss erhalten sie die Verpflichtungserklärung, auf der die effektive Höhe des Zuschusses aufgeführt ist. Das unterschriebene Dokument muss im Workflow hochgeladen werden. Ändert sich die Aufenthaltsdauer so, dass das Stipendium beeinflusst wird, muss eine angepasste Version ausgefüllt und eingereicht werden.
Wann und unter welchen Bedingungen erhalte ich die SEMP-Zuschüsse?
Die SEMP-Zuschüsse werden nach Erhalt der Pflichtdokumente (Digital Learning Agreement, Verpflichtungserklärung und, bei SMT, Versicherungserklärung) ausbezahlt, sobald die Kontodaten erfasst und der Auslandaufenthalt angetreten wird.
Allgemeines
Was ist das Digital Learning Agreement (DLA) und wofür wird es benötigt?
Das Digital Learning Agreement ist die Leistungsvereinbarung zwischen dem Studierenden, der ZHAW LSFM und der Gasthochschule im Ausland. Bei Studierendenmobilitäten Studium (SMS) werden darin die gewählten Module sowie die entsprechenden ECTS aufgelistet. Bei Studierendenmobilitäten Traineeships (SMT) werden die konkreten Inhalte und Ziele des Austauschprogramms festgelegt. Alle drei involvierten Parteien müssen das DLA prüfen und digital unterschreiben.
- Studierendenmobilität (SMS): Das DLA ist in digitalisierter Form in unserem System Mobility Online hinterlegt.
- Studierendenmobilität (SMT): Die Studierenden erhalten zu gegebenem Zeitpunkt eine fixe Vorlage, welche ausgefüllt via Mobility Online hochgeladen werden kann (digitalisierte Version noch nicht verfügbar).
Was ist das Digital Learning Agreement - Changes?
Während des Aufenthaltes, in der Regel während den ersten 2 Wochen nach Semesterstart, können Änderungen im DLA via Mobility Online eingereicht werden. Vorab müssen die Module zuerst mit der Studienberatung der ZHAW LSFM besprochen werden sowie mit der zuständigen Person an der Gastinstitution. Alle drei involvierten Parteien müssen das DLA erneut prüfen und digital unterschreiben.
Was ist mit Lehrveranstaltungen gemeint?
Das ist die reguläre Unterrichtszeit ohne Prüfungen oder Einführungsveranstaltungen. Sie variieren von Gasthochschule zu Gasthochschule.
Werden die Noten vom Auslandsemester in meinem Zeugnis ausgewiesen?
Noten werden nicht übernommen, da die Benotungsskalen zwischen einzelnen Ländern unterschiedlich und manchmal nicht äquivalent zum Schweizer Notensystem sind. Entsprechend ist die Administration der ZHAW nicht ausgerichtet, die Leistungen im Diplomzeugnis auszuweisen, sie werden stattdessen mit einem Satz wie “Im Austauschsemester erbrachte ECTS: XY” aufgeführt. Die Noten zu den erworbenen ECTS können Sie zudem mit dem Transcript of Records (Datenabschrift) von der Gasthochschule belegen.
Was ist ein Transcript of Records (ToR) und wann erhalte ich es?
Nach Abschluss des Aufenthalts, ca. 6-7 Wochen nach Semesterende im Ausland, wird den Studierenden von der Gasthochschule ein Transcript of Records (ToR) ausgestellt, in dem die ECTS der bestandenen Prüfungen ausgewiesen werden. Die erworbenen ECTS werden mittels Übernahmevertrag dem Studium angerechnet. Ersichtlich sind diese dann im Diplomzeugnis.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office LSFM. Für die fachliche Beratung (Wahl der Partnerhochschule, Modulwahl etc.) sind die Mobilitätsverantwortlichen zuständig.