Entwicklungen zur gesetzlich geforderten Selbstkontrolle
Das zentrale lebensmittelrechtliche Thema der Selbstkontrolle stand im Fokus der diesjährigen Wädenswiler Lebensmittelrecht-Tagung vom 12. Mai 2016. Referate zu verschiedenen Aspekten und neuen Entwicklungen rund um dieses Thema erlaubten es den 160 Teilnehmenden aus Industrie, Verwaltung, Handel und Beratung, ihr Wissen zu vertiefen und neue Impulse zu erhalten.
Auslöser für das diesjährige Tagungsthema war die Tatsache, dass im derzeit totalrevidierten schweizerischen Lebensmittelrecht die Selbstkontrolle akzentuiert wird. Etwa indem im Entwurf für die totalrevidierte Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (E-LGV) die Pflichten für die verschiedenen der Selbstkontrolle unterliegenden Akteure detaillierter als bisher umschrieben werden. Zudem besteht für Kleinstbetriebe neu die Möglichkeit der erleichterten Selbstkontrolle.
In ihrer Einführung umschrieb Tagungsleiterin Evelyn Kirchsteiger-Meier, Dozentin und Leiterin der Fachstelle Qualitätsmanagement und Lebensmittelrecht der ZHAW, den rechtlichen Rahmen der Selbstkontrolle im geltenden Recht: Auf Gesetzesstufe ist die Selbstkontrolle in Art. 23 des Lebensmittelgesetzes (LMG) verankert. Demnach muss jede Person, die Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, abgibt, einführt oder ausführt, im Rahmen ihrer Tätigkeit dafür sorgen, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Interessant ist, dass der Begriff «Selbstkontrolle» nur im schweizerischen Recht verwendet wird, obwohl das Prinzip auch im EU-Recht besteht.
An der Tagung wurden verschiedene Aspekte der Selbstkontrolle im schweizerischen Lebensmittelrecht diskutiert. Eine ausführliche fachliche Zusammenfassung findet sich im PDF.
Downloads (Fotos: ©Foto Tevy Wädenswil)
- Medienmitteilung «Entwicklungen zur gesetzlich geforderten Selbstkontrolle» (PDF)(PDF 128,0 KB)
- Bild 1: Referentin Christina Gut Sjöberg, BLV
- Bild 2: Alle Referierenden und Tagungsleiterin (Mitte) Evelyn Kirchsteiger-Meier
- Bild 3: Referent Anselm Elles, AFC Risk and Crisis Consult
- Bild 4: Sehr gut besuchte Lebensmittelrecht-Tagung
- Bild 5: Referent Thomas Lüthi, BLV
- Bild 6: Tagungsleiterin Evelyn Kirchsteiger-Meier vom Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation
Fachkontakt Medien
- Evelyn Kirchsteiger-Meier, Dozentin und Leiterin Fachstelle QM und Lebensmittelrecht, Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation, ZHAW, Wädenswil. 058 934 57 04, evelyn.kirchsteiger-meier@zhaw.ch
Medienstelle ZHAW, Wädenswil
- Cornelia Sidler, Media Relations Departement Life Sciences und Facility Management, ZHAW, Wädenswil, 058 934 53 66, cornelia.sidler@zhaw.ch
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