BfR: Hochkonzentriertes Koffein-Pulver kann bereits in geringen Mengen schwere Vergiftungen hervorrufen
Versehentliche Überdosierung leicht möglich
Koffeinhaltige Pulver, die als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden, sind im Handel vor Ort oder im Internet frei verkäuflich. Solche Produkte werden unter anderem von manchen Sportlern z. B. als sogenannte «Pre-Workout»-Produkte zur Leistungssteigerung eingenommen. Insbesondere in vereinzelten Online-Shops sind auch reine oder hochkonzentrierte Koffein-Pulver erhältlich. Bei diesen Produkten ist aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) das Risiko einer versehentlichen Überdosierung hoch, bereits sehr geringe Mengen können erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Für gesunde Erwachsene empfiehlt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), nicht mehr als 0,2 Gramm (g) Koffein als Einzeldosis zu sich zu nehmen. Über den Tag verteilt gelten 0,4 g als gesundheitlich unbedenklich, für schwangere und stillende Frauen sind es 0,2 g. Bei einem reinen Koffein-Pulver ist die Menge an Pulver gleich der Menge an Koffein: in 0,2 g Pulver sind also 0,2 g Koffein enthalten. Grob entspricht das einer Messerspitze Pulver. Eine solch geringe Menge lässt sich mit einer herkömmlichen Küchenwaage oder einem Messlöffel nicht exakt abmessen. Hinzu kommt, dass die Wirkung von hochkonzentriertem Koffein-Pulver von Verbraucherinnen und Verbrauchern leicht unterschätzt werden kann, denn sie ist nicht zu vergleichen mit der Wirkung einer gleichen Menge an Kaffee-Pulver oder einem anderen koffeinhaltigen Lebensmittel.