BLV: 11te Revision der verstärkten Grenzkontrollen für bestimmte pflanzliche Lebensmittel
Die Listen der Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs, die einer verstärkten Kontrolle an den Grenzkontrollstellen unterliegen, wurde unter Berücksichtigung aktueller Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit und Verstösse aktualisiert.
Details zu den Anpassungen und den neuen Listen finden sich unter folgendem Link: Durchführungsverordnung (EU) 2024/3153 vom 18. Dezember 2024. Die gelisteten Sendungen müssen dem grenztierärztlichen Dienst mit GGED (Gesundheitseingangsdokument) vorangemeldet werden
Die Anpassungen sind in der Schweiz ab 1. März 2025 gültig.
Weitere Informationen: BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen | Verstärkte Grenzkontrollen für bestimmte pflanzliche Lebensmittel